Gemeinnützige Anstalfen. Armenwesen und Wohltätigkeit
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IX. Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit.
1. Sparkasse.
Allgemeines. Von der Absicht geleitet, die Spartätigkeit möglichst zu erleichtern,
traten die städtischen Kollegien mit Beschlüssen vom 28. Februar und 11. März 1913 der
Anregung bei, in mehreren Stadtteilen Zweigstellen der Sparkasse zu errichten.
Die erste Zweigstelle konnte am 16. Dezember 19183, im städtischen Anwesen Endter—
straße 18, Ecke Aufseßplatz, errichtet werden. Sie erfreut sich zunehmender Benutzung, sodaß
die beiden Beamten und 1 Amtsbote voll beschäftigt sind.
Die auf dem Grundsatze der Freizügigkeit im Einlagen- und Rückzahlungsgeschäft
beruhende Einrichtung, bei der einheitliche Sparbücher zur Verwendung kommen und die
Kontenführung durch die Hauptstelle stattfindet, hat sich sehr gut bewährt. Sie wird von
den Einlegern sehr geschätzt und hat den Vorteil, daß Überweisungen zwischen Haupt- und
Zweigstellen nicht notwendig sind.
Wie die Einrichtung der Zweigstelle einem wirklichen Bedürfnisse entgegenkommt und
zur Ausdehnung der Sparkasse beiträgt, beweist die Tatsache, daß der Verkebr bei der
Hauptstelle dadurch bis jetzt nicht nennenswert abgenommen hat.
Die Ausdehnung der vollen Freizügigkeit zwischen Haupt- und Zweigstelle auf
den Scheck- und Giroverkehr unter den gleichen Bedingungen wie im Sparverkehr, nur mit
dem Vorbehalte der Hinterlegung der Unterschrift des Kontoinbabers, ist geeianet, der Ein—
richtuna bald weitere Kreise zuzuführen.
Um die Ziele der bargeldlosen Zahlungsweise in weitere Kreise zu tragen und
für den Anschluß an den in Gründung begriffenen Giroverband bayerischer Sparkassen eine
breitere Grundlage zu schaffen, hat der Stadtmagistrat ab 1. Juli 1913 die ÜUberweisung
von Gehältern und Pensionen städtischer Beamter und Lehrer auf Scheck- oder Giro—
konto der Sparkasse zugelassen. Auch erwirkte derselbe die ministerielle Genehmigung zur Aus⸗
dehnung der für Überweisung von Gehältern und Pensionen staatlicher Beamter auf Bank
oder Postscheckkonto erlassenen Bestimmungen auf die städtische Sparkasse.
Von dieser Einrichtung wird steigend Gebrauch gemacht, zumal auch die Abführung
von regelmäßigen Zahlungen an staatliche und städtische Kassen auf Grund einmaliger
Ermächtigung ohne Anweisung im Einzelfalle ausgeführt wird. Bis zum Schlusse des Jahres
waren 150 Beamte und Lehrer beteiligt. Die überwiesene Summe betrug 212 41431 .
Auch für die dem Scheck- und Giroverkehr nicht angeschlossenen Sparer übernimmt
die Sparkasse die Bermittlung von Steuerzahlungen, insbesondere an jene Rentämter
die bei dem Giroverkehr der Sparkasse ein Konto unterhalte.
Das Geschäftsjahr 1914 stand unter dem Zeichen des am J. August 1914 ausgebrochenen
Weltkrieges. In der letzten Juliwoche kamen zahlreiche Sparer panikartia zur Spar—
kasse, um ihre Guthaben abzuheben.
Am 25. Juli setzte der Ansturm ein und erreichte am 31. Juli 1914 den Höhepunkt
mit 1855 Posten und 175 991,95 Auszahlungen. Nebenher ging eine Reihe Kündigungen,
da bei Rückzahlungsforderungen lediglich aus Angstlichkeit — und das war bei den meisten
der Fall — vom 29. Juli an auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestanden und in der
Regel nur 100 ausbezahlt wurden. Gleichzeitig gingen die Einlagen auffallend zurück.