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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
die gesamten Zufuhren an Butter an sich zieht, sie ausformt und an insgesamt 500 Verkaufs—
stellen austeilt, die ihrerseits die Verteilung an die Verbraucher nach dem Kundenzwang
besorgen. Die vom Stadtmagistrat selbst vorgenommene Auswahl der Butterverkaufsstellen
hat sich nur unter großen Schwierigkeiten vollziehen lassen. Die im Herbst erfolgte reichs—
gesetzliche Neuregelung der gesamten Fettversorgung unter Verbindung mit der Milchversorgung
machte die Umgestaltung der Butterverteilungsstelle zu einer Fettverteilungsstelle und deren
organische Verbindung mit der Milchversorgung der Stadt und der Angliederung an das
Milchreferat notwendig.
Im April erfolgte die reichsgesetzliche Regelung des Zuckerverbrauchs. Sie
führte eine umfangreiche kommunale Regelung herbei. Die Beschaffung und Verteilung des
Zuckers, welche durch den hiesigen Groß- und Kleinhandel geschieht, übernahm die Volks—
ernährungsgesellschaft; die Verteilung an die Verbraucher wurde dem Kundenzwang unter—
worfen. Mit Rücksicht auf die bei der Auswahl der Butterverteilungsgeschäfte gemachten
Erfahrungen sah man von einer amtlichen Beschränkung der Verkaufsstellen ab und ließ
alle bisherigen Geschäfte als Abgabestellen zu. Die Folge war ein allgemeiner Kundenfang
und eine große Anzahl Doppeleintragungen in die Kundenlisten, so daß diese nach dem
Abschluß rund 30000 Köpfe mehr aufwiesen, als die Einwohnerzahl betrug. Nach der mit
bviel Arbeit verbundenen Berichtigung der Kundenlisten ist nun ein geordneter Vollzug in der
Zuckerverteilung gesichert, wenngleich sich auch im Verlauf des Sommers wiederholte Stockungen
durch Verspätung in der Fabrikzufuhr bemerkbar machten. Im Spätsommer wurde als
Sonderzuteilung 1 6 Einmachzucker auf den Kopf der Bevölkerung abgegeben.
Im April erfolgte auch die erste Regelung des Verkehrs mit Seife und Wasch—
mitteln, welche im Vollzuge viel Arbeit verursachte.
Inzwischen hatten sich die Aufgaben des Referates so gemehrt, daß sie mit dem vor—
handenen Personal und in den verfügbaren Räumen auf die Dauer nicht bewältigt werden
konnten. Da die Volksernährungsgesellschaft mehr und mehr von einer Einkaufsgesellschaft
zu einer Verteilungsstelle wurde, nahm der Verkehr zwischen dieser und dem Referat außer—
ordentlich zu, war aber durch die weite räumliche Entfernung zwischen den beiden sehr erschwert.
Diese Erwägungen führten zur Errichtung des städtischen Lebensmittelamts, das zusammen
mit der Nürnberg-Fürther Gesellschaft für Volksernährung in dem unbezogenen ersten Stockwerk
des Sparkassenneubaues, Außere Laufer Gasse 25, untergebracht wurde. Das Amt hat am
26. Juni mit 2 Juristen, 2 mittleren Beamten und 5 Aushilfskräften zu arbeiten begonnen;
2 weitere Juristen wurden kurz darauf eingestellt und das Personal fortlaufend vermehrt.
Es besteht nunmehr aus 4 rechtskundigen Referenten und 9 mittleren städtischen Beamten,
11 männlichen, 14 weiblichen Aushilfskräften und 2 ehrenamtlich tätigen Bürgern, insgesamt
also aus 40 Personen. Die erste größere Arbeit war die Anlegung und Verarbeitung eines
Katasters der Lebensmittelgeschäfte, der die Grundlage für die neuanzuordnende Waren—
verteilung und die Einführung des Kundenzwanges bildete. Nach umfangreichen Vorarbeiten
wurde mit Erlaß der städtischen Verordnung vom 5. August ein Lebensmittelbuch
eingeführt und der Kundenzwang für die hauptsächlichsten Lebensmittel, nämlich Fleisch
und Fleischwaren, Eier, Käse, Teigwaren und Hülsenfrüchte, angeordnet. Der Kundenzwang
kam vom 2. bezw. 9. Oktober an zur Durchführung,
Neue Geschäftsaufgaben erwuchsen demLebensmittelamt, als ihm, gemäß der Bundesrats—
verordnung vom 24. Juni über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung
des Kettenhandels, die Zulassungsstelle für den Großhandel mit Lebens—
und Futtermitteln angegliedert wurde. Die Zulassungsstelle hat in 43 mehrstündigen
Sitzungen rund 800 Gesuche verbeschieden. Der Vollzug der Beschlüsse und die sich mehrenden
polizeilichen Arbeiten wegen Ebertretung der verschiedenen Lebensmittelvorschriften, Wucher—
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