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‚Anno 1447 ift Hans Dedendorf, ein Taglöhner, als ein
„Dieb zu Nürnberg in Berhaft genommen worden, diefer Menich
„Gat fig aber, no ehe er verhürt wurde, in feinen: Gefängniß
„mit feinem Schuhriemen erwürgt. Der Körper diejes Sclbft-
„mörders wurde ausgefchleift und verbrannt.‘
„Anno 1447 hat eine Weibsperfon Namens Margareiha
„Wölffin von Weidenwang ein Kind, weldhes fie auferzogen den
„Juden um 30 fl. angeboten, die Juden Haben eS aber dem Rah
„zu Nürnberg angezeigt. Diejes Weib ijt diefer Handlung wegen
„an Montag vor Matthei lebendig unter dem Salgen vergraben
„worden.“
„1465 it Walburg Tröfterin wegen Berrätherei und Dieberei
„lebendig neben dem Salgen eingefharrt worden.“
„Anno 1481 it Catharina Hillin von Pflaumbach und
„Catharina Heinzen Brunners Weib zu Inımeldorf, Donneritag
„nad) Dionyfi beide wegen Diebherei Icbhendiy vergraben umd
„gepfält worden.‘
„Anno 1487 hat man Magdalena Hüäßin, eines Nürnberger
„Söldnerg Weib, weldje ihren Mann mit Hüttenzauch Ir einem
„Bier vergiftet und umgebracht Hatte, zum Tode verurtheilt;, die
„Berbrecherin wurde während des Hinausfahrens zum SGalgen mit
„glühenden Zangen gegriffen und lebendig neben dent Salgen ver-
„graben.“
(Der Strafe, des Ertränkens in einem Sat wird don 1320
und 1341 in Kaijerlidhen Privilegien gedacht.)
„1477 hat man einen Mann, welcher vier Weiber zugleich
„zur Che genommen, auf der Hallerwieje ertränkt.”‘
„Anno 1466. wurde Cunz von Hall, ein Mefferfhmiecd, der
„zwei Weiber genommen Hatte, verurtheilt, daß er in einen Sack
„geftoßen und ertränkft werden Jollte, was auch gefhehen iftz wie
„er fange genug im Waffer gelegen und man ihn für todt Hielt,
‚nahm man ihn heraus und brachte ihır zur Begräbnif; in dem
„Todenhaus ijt das Waffer, welcheS er eingefhluckt, wieder von
„im gelaufen, und er wieder zum Leben gekommen. Der Nath
„hat zwar den Pfarrer erfucht, den Delinquenten Heraus zu geben,