Volltext: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

251 
$V w 
dal 
MC ton 
rer: 
2 Yoldjes 
AUTO 
N br 
ı Wurden. 
Yan 
al 
Ihaffen 
AN 
n Yürn: 
Dietrich 
Sherbard 
ilbeln 
han und 
ht sen. 
8. Yan: 
nn 
ti: 
4105 BON 
Yordıledi 
achtellt. 
wit Sireh 
nd feinen 
& Ya 
Bathhaus 
peramli 
ben 
x Schub 
och nad 
Yätare in der Fajtenzeit. Ebhenfo beftättgte cr. aud in diefem Jahr 
der Beidler Recht und deren Gerechtigkeiten. 
Aus einem alten Manufeript entnchmen wir, wie folgt: 
„Die Zeidler find cin abfonderliches Collegium gewefen, welche 
„in den Nürnbergiihen Wäldern fi angefiedelt, und die Freiheit 
„gehabt Hatten, in den Wäldern zu St. Laurenzen als au St. Se: 
„balden, Sienen zu ziehen, und war den BZeidlern freigeftellt, ihre 
„Pläßbe zu wählen, wo fie nur immer wollten. Sie wurden ge: 
„Halten, jährlich anftatt anderer Sült oder: Zins cinige Maaß 
„Honig dem BZeidelmeifter zu geben, Sie hatten auc) ihr: befonz 
„deres Gericht, und waren von allen anderen Serichten in Civil 
„chen frei. Diefes Zeidelgericht {ft fpäter an den Magiftrat der 
„Stadt Nürnberg gekommen. Das Wort Zeibler Fommt von den 
‚gleich gerichteten Zeilen der Wachsheber her, Diefer Zeidler alte 
‚Freiheiten hat Kaijer Karl IV. im Jahr 1350 bejtättiget, und 
„find nachfolgende Paragraphen in der Beitätigungs = Akte aufges 
„zeichnet : 
„1) Die Beidler follen in allen Städten des ReichHS 3zolliret 
„fein, und nirgend&8 zu Recht ftchen alS vor dem Zeidel: 
„meijter. 
„2) Alle -Beidelgüter follen aus dem NReichswald gezimmert 
„werden, und der Walditromer und Forjtmeijter, follen das 
„benöthigte Holz unentgeldlih dazu anweijen, der SForiter 
„aber, in deffen Hut das Holz gehauen wird, {ol zwei 
„Heller Lohn befomnien. +» 
„3) Ein jeder BZeidler darf. wöchentlich zwei Fuder Stöcke und 
„Büfhel aus dem Wald führen und Jolche zu feinem Unter: 
„Halt verkaufen, 
„4) Sein Zeidler folk Forjtreht geben, und Niemand in dem 
„Wald Bienen zeideln, denn die Zeidler, und die Stromer, 
„Towie die Forfimeifjter. 
„5) Der Beidelmeifter, fo zu Feucht wohnt, foll bejebßen und 
„entfeßen alle Zeidelgüter. 
„6) Weiher BZeidler von feinem Zeidelguth ziehen will, der 
„Jo den Zeidelmeifter 13 Heller geben, im Tall e$ der
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.