Volltext: Die Burggrafen von Nürnberg im XII. Jahrhundert. Die Burggrafen von Nürnberg des XIII. Jahrhunderts (Bd. 1 und 2 in einer Bindeeinheit)

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Egino II. wird ausdrücklich als der Nachfolger 
im Besitze der Grafschaft genannt, und wem Gott- 
fried genannt von Zimmern jung gestorben ist, die 
andern beiden Brüder aber geistlich geworden sind, so 
ist die Angabe in Sulger’s Annalen richtig.“ Von 
Egino haben wir leider keine ‘ausführliche Kunde; 
selbst den Namen seiner Gemahlin wissen wir nicht. 
Dennoch müssen wir ihn für den Vater des ersten 
Burggrafen Friedrich I annehmen, sofern die von 
Sulger herausgegebenen Annalen uns mit Wahrheit be- 
richten. Dies ist durch eine Urkunde vom Jahre 1248 
zu beweisen, die für unsere Genealogie von der gröss- 
ten Wichtigkeit ist. 
Der Graf Friedrich von Zollern hatte eine Toch- 
ter Sophia, welche den Grafen Conrad von Frei- 
burg (Urach) geheirathet hatte. Es ergab sich nach 
der Verheirathung, dass beide im vierten Grade 
blutverwandt waren, und desshalb sollte die Ehe wieder 
getrennt werden. Conrad von Freiburg suchte aber beim 
Pabste Innocenz IV. um Dispensation nach und erhielt 
sie aus dem Grunde, weil durch diese Verheirathung 
grosse Fehden, die zwischen dem Vater der Sophia 
und den Eltern des Grafen Conrad entstanden waren, 
beseitigt worden waren, sodann weil beide bereits ein 
Kind zusammen gezeugt hatten. % Diese Blutverwandt- 
schaft kann nur durch die Udilhild Gräfin von Urach 
entstanden seyn, und da Egino der Fortpflanzer der 
Zeugen in Einer Reihe. Burkhardt und Friedrich gehören zu der 
Haigerloch’schen Seitenlinie. 
# Fuere duo supra memorati monachi nostri Albertus et Cuno 
flii Friderici sen. comitis de Zollern. Junior autem etsi ad vita perio 
dum familiaribus nostris adscriptus fuerit, vegetiore tamen aetate haud 
valde amicum s. Zwifaltensibus exhibuit, eorum inimicis non dissimilanter 
addictus. Caeterum genuerat jam ante Udilhilda — praeter geminum 
hanc prolem Albertum ser. et Cunonem, duro filivi: Eginonem paterni 
comitatushaeredem et Godefridum de Cimbrae etc, 
%6 vgl. die Bulle Lugduni XV Kalend. Junii 1248. Nach Schöpflin 
Als. dipl. J, 398 im Anh. Nr. I
	        
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