Objekt: 1571-1618 (1633) (2. Band)

504 
zeugmaister sagen, dem zeughaus obzuwarten und deß stück- 
und glockengiessens müssig zu gehen. 
3874. [1617, III, 46 a] 4. Juli 1617: 
Urban Merlo aus Savoien, granatenrosensetzer, 
welcher umb das bürgerrecht supplicirt, soll man nachfragen, ob 
sein vorgeben die warheit, und widerbringen. 
3875. [1617, III, 59 b] 8. Juli 1617: 
Den rath zu Hailbrunn soll man auff ihr begern umb 
communication deß goldschmidhandwercks ordnung be- 
antworten, wie der rugsherren bedencken vermag. 
2876. [1617, III, 62 b] 9. Juli 1617: 
Der rom. kays. May. schreiben und begern, Hansen 
Petzolt, goldschmid, 1500 thaler zu 70 kr. auff Steffan 
5Schmids, reichspfenningmaisters, quittung auszuzalen, 
und dieselbe neben andern anticipationen an künfftiger reichs- 
sontribution innen zu behalten, soll man fur die herren hoch- 
gelehrten bringen und vernemen, ob solchs gegen der Union 
verantwortlich. 
2877. [1617, II, 81 b] 15. Juli 1617: | 
Hannß Petzolt, goldschmid, der seit jüngster raths- 
wahl nitt hie gewest, hatt in sitzendem rath pflicht gethan. 
23848, [1617, III, 85 b] 16. Juli 1617: 
Nachdem herr D. Held und D. Burckhard der mainung, das 
dansen Petzolt die bey Meinen Herren angewisene 1500 thaler 
zu 70 kr. sine praejudicio wol können bezalt werden, soll man 
herren D. Helden ersuchen, ein concept zu begreiffen, darinnen 
der keys. May. die willfarung zugeschriben und sonderlich das 
erpieten der defalcation repetirt und acceptirt werde. Nachdem 
aber der Petzolt gebetten, die 1200 f., damitt er Meinen Herren 
verhafftet, an disem gelt nitt abzuziehen, soll man in der losung- 
stuben nachsehen, wie es mitt seiner schuld beschaffen, auch ob 
ınd was Meine Herren für versicherung deßwegen haben, und 
nitt ime handlen, zum wenigsten die helfft, 600 f., daran anziehen 
zu lassen, ihn auch anzuweisen, zuvorderst eine [86 a] quittung 
von Steffan Schmid, reichspfenningmaister, zu erlangen. 
2879. |87 b]... Abraham Vogt von Reutlingen, 
kartenmaler, soll man das bürgerrecht abschlagen. 
23880. [1617, IV, 2 a] 17. Juli 1617: 
Den wißmatmalern soll man ihr begern, noch 4 puncten
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.