v
II.
jegel⸗
d
Verfassung.
177
Weber, s. Barchet⸗ und
Leinweber.
Weisgerber, sonst Irrer
genannt.
Weismacher. Verfertigen
kleine Schreinerarbei⸗
ten.
Wildner. Zerstuͤckeln und
verkaufen das Wild⸗
pret.
Wildruff⸗ und Horn⸗
dreher. O
Windenmacher.
Wißmuthmaler.
Zainer.
Zaummacher.
Zeugdrucker.
Zeugfaͤrber.
Zeugwirker, oder Purat⸗
wirker.
Ziegler.
Zihngieser, s. Kannen⸗
gieser.
Zihnene Knopfmacher.
Zimmerleute.
Zirkelschmied.
Zuckerbacher.
erer.
Jeck⸗
Dies sind nun die dermaln hier bestehenden
Kuͤnste und Gewerbe, welche zum Theil zwar unzunft⸗
maͤsig sind, iedoch, wie gedacht, einer Verguͤnsti⸗
gung beduͤrfen, wenn man sie treiben will.
Nuͤrnberg naͤhrte aber in aͤltern Zeiten noch
einige andere, welche groͤstentheils unbrauchbar
geworden, und daher abgegaͤngen sind. Es
waren folgende:
Aezmaler, oder Glas⸗ Beckstaͤmpfer.
maler. Beuteltuchmacher.
Bankrichter. Blechschmied.
Beckdrechsel. Buͤchsenfasser.
M
Buͤch⸗
er /