Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

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Die Auffangstangen haben Spitzen zu erhalten, welche 
aus reinem, guten Kupfer herzustellen sind. Diese 
Spitzen, 100 -200 mm. lang und unten 30 —832 mm. 
stark, sind mittels eines Gewindes solid an der eisernen 
Fangstange zu befestigen. Das obere Ende der Spitzen 
läuft in einen 20—30 mm. hohen Konus aus, auf 
welchen entweder ein starkes, aus Platinblech geschweiß— 
tes Hütchen solid aufgelötet oder eine Platinnadel 
fest eingeschraubt ist. 
Die Befestigung der Drähte an der Fangstange oder 
Spitze hat in der Weise zu geschehen, daß eine dauer— 
hafte, metallische, innige Verbindung zwischen Stange 
bezw. Spitze und Draht erzielt wird. 
III. Leitungen. 
Die Leitungen sind aus gutem Kupfer herzustellen. 
Bei gewöhnlichen Leitungen ist ein Querschnitt von 
mindestens 22 Imm. einzuhalten, was einem Draht—⸗ 
seil von 7 Drähten von je 2 mm. Dicke oder einem 
massiven Draht von 5,4 mm. Dicke entspricht. 
Leitungen, welche sehr schwer zugänglich sind, wie 
hei hohen Türmen, Dampfkaminen ꝛc., erhalten die 
doppelte Stärke. 
Ist eine Verbindung der Leitungsdrähte notwendig, 
so hat dies durch Anwendung von überzuschrauben— 
den Kupfermuffen zu geschehen. 
Das einfache Umwickeln der Drähte an den Stößen 
ist untersagt. 
Die Leitungen erhalten auf ca. je 2 m. Eisenträger 
mit Oesen, in welchen dieselben ohne Umwickelungen 
gelegt werden. 
Das Anspannen der Leitungen darf keinesfalls 
durch Umwicklung der Leitungsdrähte um die Stiften 
geschehen, sondern sind hiezu Drahtansätze, die mit 
Zer Leitung verbunden werden, zu benützen. 
Kurze scharfe Biegungen sind zu vermeiden. 
Die Ableitungen erhalten oberhalb des Bodens 2 m. 
lange Schutzröhren oder Schutzbretter, und sind auch 
hei Gesimsen scharfe Biegungen zu vermeiden. 
IV. Bodenleitungen. 
Ist ein Gebäude nicht mit Gas- oder Wasserleitung 
bersehen, oder liegen in der Nähe desselben keine 
Gas⸗ und Wasserleitungsröhren, so ist die Boden— 
leitung in das Grundwasser selbst oder bis in das 
auch bei trockener Jahreszeit noch vom Grundwasser 
durchfeuchtete Erdreich zu führen. 
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