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Sejellenfchenfe in Nürnberg wiederum aufgerichtet. Wenn
die fremden Gefellen herkommen und die Abfchaffung Der
Schenke gewahr werden, fo bleibt Keiner über 14 Tage bei
ung, fondern fie begeben fich aus der Urjadhe, daß fie an
andern Orten deshalb nidht gefördert werden, wiederum
hinweg. Diefer Mangel an Gefellen gereicht nicht allein
unfernt armen Gürtlerhandwerk, fondern auch der Stadt in
pielerlei Hinfiht zum Verderben und großem Nachteil, finte-
mal, wie wir von allerlei hHerfommendenm SGefinde und Ver-
wandten diefes Handmerk® glaubhaft berichtet find, in den
Reichs, Fürften- und Herrenftädten die Gefellen] denken zugleich
auch befeitigt, aber aus den gleichen bedränglidhen Urfachen
und fAhweren Länften wiederum zugelaffen und aufgerichtet
morden find.
Diefelben Klagen in einer Supplif des Blatfchloffer-
Handwerks am 3. Oktober 1553! Der Rat mußte denn
auch nachgeben, dank dem zähen Zufammenhalt der Sefellen-
Ichaft, die e& über das Bündnis von Negierungen und Hand-
werfen Ddavonfrug.
Durch einen Natsverlaß vonı 23. Oftober 1553 werden
die Sejellenfchenkfen mwiederhergeftellt. E38 wird befchloffen,
heißt e8 in dem denkmwürdigen Dekret, daß „man folche
ichenkordnung uf diefen und anderen hantwerken aus den
in angezogenem rTatfchlag verleibten urfachen mit offner hant
wider zulaffen und inen den fupplicanten folchs auch den
andern, die hernad) darumb anfuchen möchten alfo an-
zeigen, . ... weiln doch Augspurg und Im auch nit haben
beharren Können und etliche itet noch aar nit abaethan
haben“
Der Sieg der Arbeiterfchaft war volllommen. In
zinent Berichte des Rugsanıte® war feftgeitellt worden, daß
Augsburg, Ulm, Straßburg, Worm8, Frankfurt a. M.,
YPiainz die Schenken abaeftellt aehabt, aber doch jeBund