Volltext: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

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Verfassung. 123 
schicker, der Tngenieur und Architekt ist, einen 
Bau- und einen Vorrathschreiber, und mehrere 
Werkleute. 
Ueber die Weg und Stege auf dem Land, 
und deren Unterhaltung, ist ein adelicher Amt— 
mann verordnet, der zugleich die Aufsicht uͤber 
die Steinbruͤche hat, wozu ein Rathsglied de— 
putirt ist. 
Justizaͤmter. 
Jeder peinliche Proceß wird im Schoͤpfen⸗ 
amt gefuͤhrt. Unter den Rathsgliedern sind, 
wie oben gedacht ist, 13. Scabini, wovon die 6. 
iuͤngern sich aller Inquisitionen unterziehen. Zwey 
davon sind von den Verhoͤren Auditoren, wobey 
der verordnete Amtsschreiber das Protocoll fuͤhrt. 
Sie wechseln wochentlich ab ; doch so, daß die 
beeden Herren Schoͤpfen, welche einmal eine 
Sache unternommen haben, solche auch bis zum 
Ausgang fortsetzen. Die Acten werden durch ein 
paar Herren Consulenten instruirt. Seit einigen 
Jahren wird auch dem Juquisiten auf Verlangen 
ein Defensor beygegehen. Die eigentliche Tortur 
ist hier schon lange nicht mehr angewendet wor⸗ 
den. Auf Erforderniß der Umstaͤnde, und beson⸗ 
ders bey Todschlaͤgen, wobey man einen Zufall 
oder eine Nothwehr vorschuͤtzt, wird auch das 
In ʒʒicht⸗ 
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