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Verfassung. 123
schicker, der Tngenieur und Architekt ist, einen
Bau- und einen Vorrathschreiber, und mehrere
Werkleute.
Ueber die Weg und Stege auf dem Land,
und deren Unterhaltung, ist ein adelicher Amt—
mann verordnet, der zugleich die Aufsicht uͤber
die Steinbruͤche hat, wozu ein Rathsglied de—
putirt ist.
Justizaͤmter.
Jeder peinliche Proceß wird im Schoͤpfen⸗
amt gefuͤhrt. Unter den Rathsgliedern sind,
wie oben gedacht ist, 13. Scabini, wovon die 6.
iuͤngern sich aller Inquisitionen unterziehen. Zwey
davon sind von den Verhoͤren Auditoren, wobey
der verordnete Amtsschreiber das Protocoll fuͤhrt.
Sie wechseln wochentlich ab ; doch so, daß die
beeden Herren Schoͤpfen, welche einmal eine
Sache unternommen haben, solche auch bis zum
Ausgang fortsetzen. Die Acten werden durch ein
paar Herren Consulenten instruirt. Seit einigen
Jahren wird auch dem Juquisiten auf Verlangen
ein Defensor beygegehen. Die eigentliche Tortur
ist hier schon lange nicht mehr angewendet wor⸗
den. Auf Erforderniß der Umstaͤnde, und beson⸗
ders bey Todschlaͤgen, wobey man einen Zufall
oder eine Nothwehr vorschuͤtzt, wird auch das
In ʒʒicht⸗
Afi
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