106 Verfassung.
Reichskrieg hat sie 8. Compagnien zu Fuß, dann
vier Compagnien zu Pferd, naͤmlich zwey von
Kuͤrassiern und zwey von Dragonern zu stellen
gehabt.
Nuͤrnberg ist ein Stand des Fraͤnkischen
Kreises, und hat unter den Staͤdten desselben
den Vorsitz. Es werden daselbst die Kreistage
gehalten, und sie ist auch eine Kreis-Leg⸗ und
Muͤnzstadt.
Von einigen fremden Staaten, in und auser
dem deutschen Reich, hat Nuͤrnberg zollfreyheiten
hergebracht.
Mit Frankreich ist seit 1770. das jus albi-
nagii, oder das Heimfallrecht aufgehoben.
b) Innere Verfassung.
Der Rath.
Die urspruͤngliche und aͤltere Regiments⸗
verfassung der Stadt, ist durch K. Karl den IV.
nach dem oben gedachten Aufruhr, im Jahr 1349.
in etwas abgeaͤndert worden. Seit dieser Zeit
bestehet der volle Rath aus 34. Gliedern von
alten adelichen Patriciatsfamilien, und aus
acht Personen vom Handwerksstand; welche letz⸗
tere aber nur zu gewissen Zeiten, und wenn sie
ausdruͤcklich beruffen werden, den Rathssessionen
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