Volltext: Neunte allgemeine Versammlung Deutscher Müller & Mühlen-Interessenten und General-Versammlung unseres Verbandes am 12., 13., 14., 15. und 16. August d.J. in Nürnberg im Hörsaale des Gewerbemuseums

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handwerk allhie, fo viel defto mehr in gueter disciplin, zucht 
und eingezogenem erbarn mwandel erhalten, dagegen aber 
allem Teichtfertigen mefjfen gemwehret werde, und man der hier: 
herfommenden frembden gefellen Halben wiffen und erfahren 
möge, wie fi einer oder der ander außwendig gehalten, und 
ob er des hHandıverks redlich fen oder nicht“ 219°, Im Inter- 
efje der Mannszucht und des Solidaritätsgefühl® war die 
Ordnung, der befte Schuß gegen Verlotterung nötig. Die 
Schuhmacher begründen ihr Gefuch damit, daß fe „nunmehr 
viel jahr Hero mit den nechten und jungen uf ihrem hHand- 
wert allerhand befhwerungen gehabt, in deme daß diefelben 
nit allein fo gar ungezogen und unbendig gewefen, jondern 
ih aud) fowohl! gegen ihnen ihren meiftern, alp fie unter 
zinander felbjt ohne eigenen gehabten refpect in vielerley 
weg jehr leichtfertig und dermaßen gehalten, daß folches 
dem ganzen handwerk zu nicht geringer verachtung gereicht“. 
Sie erfuchen alfo „zu abftelung Ddiejer und anderer be- 
IOwerlicher mißbräuchh und unlöblidher gewohnheit ihrer 
fnecht und jungen, aud damit fih diefelben defto mehr der 
zucht und echrbarkeit unter einander Jo wohl auch gegen 
ihren meiftern eines mehrern gehorfams zu befleißen urfach 
geminnen möchten, ihnen den Inecdhten und jungen gleich 
wie andern hHandıverfen, auch eine ordentlidhe zufamımen- 
funft umbfrag und etliche articul, nach denen fie fich halten 
müfjen“, zu bemwilligen. Die Schuhmader werden gemahnt, 
‚Daß fie fi der abgeftelten und verbotenen fHenk gänzlich 
und bey eines erbarn raths3 ernftlidher firaf enthalten“ 211, 
Die untuhigen Schuftergefellen hatten, wie eS |OHeint, das 
Verbot „der Schenke“ nicht zu genau beachtet. 
Die Steinmegen erhalten eine Ordnung, weil e8 „bißher 
unter den gefelen auf dem fteinmegen handwerk aldhier in 
viel mweeg fehr unordentlidh zugegangen, indem daß fie nicht 
allein Feine eigene gemiße herberg gehabt, darinnen die hie- 
=>choenlanf, Zociale Käntınie
	        
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