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handwerk allhie, fo viel defto mehr in gueter disciplin, zucht
und eingezogenem erbarn mwandel erhalten, dagegen aber
allem Teichtfertigen mefjfen gemwehret werde, und man der hier:
herfommenden frembden gefellen Halben wiffen und erfahren
möge, wie fi einer oder der ander außwendig gehalten, und
ob er des hHandıverks redlich fen oder nicht“ 219°, Im Inter-
efje der Mannszucht und des Solidaritätsgefühl® war die
Ordnung, der befte Schuß gegen Verlotterung nötig. Die
Schuhmacher begründen ihr Gefuch damit, daß fe „nunmehr
viel jahr Hero mit den nechten und jungen uf ihrem hHand-
wert allerhand befhwerungen gehabt, in deme daß diefelben
nit allein fo gar ungezogen und unbendig gewefen, jondern
ih aud) fowohl! gegen ihnen ihren meiftern, alp fie unter
zinander felbjt ohne eigenen gehabten refpect in vielerley
weg jehr leichtfertig und dermaßen gehalten, daß folches
dem ganzen handwerk zu nicht geringer verachtung gereicht“.
Sie erfuchen alfo „zu abftelung Ddiejer und anderer be-
IOwerlicher mißbräuchh und unlöblidher gewohnheit ihrer
fnecht und jungen, aud damit fih diefelben defto mehr der
zucht und echrbarkeit unter einander Jo wohl auch gegen
ihren meiftern eines mehrern gehorfams zu befleißen urfach
geminnen möchten, ihnen den Inecdhten und jungen gleich
wie andern hHandıverfen, auch eine ordentlidhe zufamımen-
funft umbfrag und etliche articul, nach denen fie fich halten
müfjen“, zu bemwilligen. Die Schuhmader werden gemahnt,
‚Daß fie fi der abgeftelten und verbotenen fHenk gänzlich
und bey eines erbarn raths3 ernftlidher firaf enthalten“ 211,
Die untuhigen Schuftergefellen hatten, wie eS |OHeint, das
Verbot „der Schenke“ nicht zu genau beachtet.
Die Steinmegen erhalten eine Ordnung, weil e8 „bißher
unter den gefelen auf dem fteinmegen handwerk aldhier in
viel mweeg fehr unordentlidh zugegangen, indem daß fie nicht
allein Feine eigene gemiße herberg gehabt, darinnen die hie-
=>choenlanf, Zociale Käntınie