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Niemanden die Ablösung gestatten wolle. Mit dem bayerischen Kriege
aber, der die Erwerbung eines verhältnismäßig so großen und ziemlih
weit entfernten Landstriches mit sich brachte, schoß die Vergrößerungs—
politik der Stadt doch etwas über das Ziel hinaus. Es lohnt nicht
der Mühe nachzufragen, ob dem Rat von selber der Gedanke gekommen
sei, sich bei jenen allgemeinen Kriegeswirren zu bereichern oder ob er
mehr unter dem Drängen des bayerischen Herzogs Albrecht und seiner
Verbündeten, zumal des Königs, an der Exekution gegen den Pfälzer
teilgenommen habe. Denn sicher hat er sich von vornherein nur unter
der Bedingung dazu verstanden, daß ihm seine werkthätige Unter—
stützung durch die Abtretung von Schlössern und Städten einigermaßen ent—
sprechend bezahlt würde. Wie dem nun sei, in Nürnberg war man
gewiß voller Freude über den Erfolg des Krieges und mit vergnügten
Sinnen mögen die Bürger nach Osten geschaut haben, wo nun fast
alles, soweit man blicken konnte, reichsstädtisches Gebiet geworden
war. Doch sie bedachten nicht, daß diese schöne Landschaft ihrer
Vaterstadt weit mehr Ungelegenheiten und selbst Schaden als wirklichen
Nutzen bringen sollte und daß die Ausübung der Hoheitsrechte in diesen
Gegenden im besten Falle nicht viel mehr als eine politische Spielerei war.
Bald nach Beendigung des Krieges bestätigte der Rat den er—
oberten pfälzischen Städtchen Lauf, Hersbruck und Altdorf ihre Freiheiten
und Privilegien, die sie von den böhmischen Königen oder von dem
Hause Pfalz⸗Bayern erhalten hatten. Sie behielten ihren eigenen Rat, der
aber einem besonderen vom Nürnberger Rat ernannten, stets aus dem Patri—
ziat genommenen Pfleger unterstellt wurde. Außerdem wurden sie wie
auch jedes Schloß mit den dazu gehörigen Dörfern und Ortschaften einem
besonderen Ratsherrn in Schutz und Schirm übergeben. Aber bald
überzeugte man sich, daß es besser sei, das neu gewonnene Landgebiet
einer planmäßigen Organisation zu unterwerfen, und so wurde denn im
Jahre 1513 das Landpflegamt gegründet, mit fünf Landpflegern an
der Spitze, von denen vier aus der Mitte des kleineren Rats, einer
aus den Genannten gewählt wurde. Ihnen war die ganze Gegend,
wie Scheurl in der schon früher von uns angezogenen berühmten
Epistel schreibt, „fürnemlich aber die stet und flecken, so die von Nurm—
berg im payrischen krieg erobert haben“, anbefohlen. Doch war ihre
Thätigkeit keine rein verwaltende oder finanzielle, sondern das Land—
pflegamt bildete zugleich eine Art Appellationsgerichtshof für eine große
Anzahl von Rechtsfällen, die zwischen den Bürgern der kleinen Land—
städte oder anderen Nürnbergischen Unterthanen vorfielen. Seine
Thätigkeit war daher eine sehr mannigfaltige. Es war ein Vormund—
schaftsgericht in allen Vormundschaftsfällen, ein Rugsamt, wenn es