thumbs: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Niemanden die Ablösung gestatten wolle. Mit dem bayerischen Kriege 
aber, der die Erwerbung eines verhältnismäßig so großen und ziemlih 
weit entfernten Landstriches mit sich brachte, schoß die Vergrößerungs— 
politik der Stadt doch etwas über das Ziel hinaus. Es lohnt nicht 
der Mühe nachzufragen, ob dem Rat von selber der Gedanke gekommen 
sei, sich bei jenen allgemeinen Kriegeswirren zu bereichern oder ob er 
mehr unter dem Drängen des bayerischen Herzogs Albrecht und seiner 
Verbündeten, zumal des Königs, an der Exekution gegen den Pfälzer 
teilgenommen habe. Denn sicher hat er sich von vornherein nur unter 
der Bedingung dazu verstanden, daß ihm seine werkthätige Unter— 
stützung durch die Abtretung von Schlössern und Städten einigermaßen ent— 
sprechend bezahlt würde. Wie dem nun sei, in Nürnberg war man 
gewiß voller Freude über den Erfolg des Krieges und mit vergnügten 
Sinnen mögen die Bürger nach Osten geschaut haben, wo nun fast 
alles, soweit man blicken konnte, reichsstädtisches Gebiet geworden 
war. Doch sie bedachten nicht, daß diese schöne Landschaft ihrer 
Vaterstadt weit mehr Ungelegenheiten und selbst Schaden als wirklichen 
Nutzen bringen sollte und daß die Ausübung der Hoheitsrechte in diesen 
Gegenden im besten Falle nicht viel mehr als eine politische Spielerei war. 
Bald nach Beendigung des Krieges bestätigte der Rat den er— 
oberten pfälzischen Städtchen Lauf, Hersbruck und Altdorf ihre Freiheiten 
und Privilegien, die sie von den böhmischen Königen oder von dem 
Hause Pfalz⸗Bayern erhalten hatten. Sie behielten ihren eigenen Rat, der 
aber einem besonderen vom Nürnberger Rat ernannten, stets aus dem Patri— 
ziat genommenen Pfleger unterstellt wurde. Außerdem wurden sie wie 
auch jedes Schloß mit den dazu gehörigen Dörfern und Ortschaften einem 
besonderen Ratsherrn in Schutz und Schirm übergeben. Aber bald 
überzeugte man sich, daß es besser sei, das neu gewonnene Landgebiet 
einer planmäßigen Organisation zu unterwerfen, und so wurde denn im 
Jahre 1513 das Landpflegamt gegründet, mit fünf Landpflegern an 
der Spitze, von denen vier aus der Mitte des kleineren Rats, einer 
aus den Genannten gewählt wurde. Ihnen war die ganze Gegend, 
wie Scheurl in der schon früher von uns angezogenen berühmten 
Epistel schreibt, „fürnemlich aber die stet und flecken, so die von Nurm— 
berg im payrischen krieg erobert haben“, anbefohlen. Doch war ihre 
Thätigkeit keine rein verwaltende oder finanzielle, sondern das Land— 
pflegamt bildete zugleich eine Art Appellationsgerichtshof für eine große 
Anzahl von Rechtsfällen, die zwischen den Bürgern der kleinen Land— 
städte oder anderen Nürnbergischen Unterthanen vorfielen. Seine 
Thätigkeit war daher eine sehr mannigfaltige. Es war ein Vormund— 
schaftsgericht in allen Vormundschaftsfällen, ein Rugsamt, wenn es
	        
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