Inhaltsverzeichnis: Neunte allgemeine Versammlung Deutscher Müller & Mühlen-Interessenten und General-Versammlung unseres Verbandes am 12., 13., 14., 15. und 16. August d.J. in Nürnberg im Hörsaale des Gewerbemuseums

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Krupka stand dem Grossherzog als Civilkommissür zur Seite. 
Am 2. August trafen ungefähr 53000 Mann preussischer 
Truppen, darunter zwei pommersche Landwehbrregimenter 
ein, die auf dem Markt vor dem Grossherzog äeßlirten 
und theils in der Stadt, theils in der nächsten Umgebung 
binquartirt wurden. Inzwischen wurde an der Wieder— 
herstellung des Bahnverkehrs gearbeitet, und da der 
Waflfenstillstand bereits am 2. August auf drei Wochen 
abgeschlossen worden war, auch schon am 4. August 
wieder bewerkstelligt. In den nächssten Tagen rückten 
immer mehr Truppen ein, Altenburger, Anhalt-Dessauer 
und Braunschweiger, und lösten abwechselnd die hier 
einquartierten ab. Mehréremale hatte man das imposante 
Schauspiel grosser Paraden und Revuen, und nach und 
aach wurde die Bürgerschaft sehr vertraut mit ihren 
Gusten, dio sich, was anerkannt werden muss, sehr gnt 
benahmen. Indess wünschte man doch den Augenbliek 
des Friedensschlusses und des Endes der Oceupation 
sehnlichst herbei und es herrschte grosse Freudé, als 
endlich am 22. August Abends die Nachricht von der 
au Berlin an diesem Tage erfolgten Unterzeichnung des 
Priedensvertrages eintraf, wenn auch die bittere Pilse der 
30 NMilflionen, die Bayern zahlen musste, nicht unver- 
schluckt bleiben kKonnte.““ Vom 30. August bis zum 
*) Der Friedensschluss vom 22. August hatte auoh für 
Jürnberg, resp. für dessen alte Kaiserburg seine lokale Be— 
deutung, beéezügliech des Eigenthumsrechts genannter Burg: 
dasselbe war zur Hälfte auf den König von Preus- 
sen übergegangen. — von dem König Ludwig von Bayern 
soll der Mitbesitz der Burg dem Könige von Preussen? an- 
getragen worden sein, hiess die officielle joedenfalls unrich- 
tige Lesart, denn die Burg war nicht kgl Privateigenthum, 
sondern kgl. bayr. Staatscigenthum. (Die Unterhalfung der 
Burg wurde aus NMitteln des Kultusministeriumé be— 
stritten.) Ueber ein Pigenthumsrecht der Burg konnte daher 
Seitens des Königs nicht einseitig verfügt werden. Es scheint 
eiel eher, dass ähnlich, wie die Schutz-- und Trutzbündnisse 
mit Preussen, die erst lange nachdem sie geschlossen in die 
Oeffentlichkeit drangen, auch diese Mitbesitzrécutsfrage eine
	        
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