fullscreen: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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welcher 1769 ein Stück Land mit Waldsamen besäen und mit „einer Wehre 
gegen das Wild“ um 100 fl. versehen ließ. Seinem Beispiel folgten 
Walthelm und Siebenkäß und so waren bald über 100 Morgen mit 
jungem Baumwuchs bedeckt. 
Am 11. Februar 1777 beschloß die Gemeindeversammlung, an die 
Gemeindebürger Holz zu folgenden Preisen abzulassen: 
1 Klafter Föhrenholz nebst 25 Büscheln 3/2 fl. 
„ Föhrenstockholz nebst 25 Büscheln 1*4 fl. 
Eichenholz nebst 25 Büscheln 46 fl 
„„REichenstockholz nebst 25 Büscheln 2sl. 
Mehrere Gemeindeglieder wollten aber keine Büschel nehmen, weshalb man 
durchgehends 24 kr. für 25 Büschel in Ansatz brachte. An Arbeitslöhnen wur— 
den fuͤr das Faällen und Aufsiellen je einer Klafter Holz von 8 Fuß Länge, 
6 Fuß Breite und Höhe 328kr. bezahlt. Die Forstrechuung von 1784 
schließt mit einer Einnahine von 1446 fl. und einer Ausgabe von 509 fl. 
Großen Schaden erlitt der Wald durch das Streurechen, da die 
Büsche und der junge Baumwuchs nicht geschont wurden. Deshalb wurde 
am 12. August 1778 der Gemeindebeschluß gefaßt, es dürfe nur im Hoch— 
wald die Streu gerecht werden. Doch nach wie vor wurde nach der alt— 
hergebrachten Weise gewirtschaftet, weshalb sich am 28. und 31. Januar 
i780 die Gemeinde zu strengeren Anordnungen und Maßregeln genötigt sah. 
Es wurde aufs strengste die eigenmächtige und willkürliche Einnahme 
eines Platzes untersagt. Ein Gemeindemann wurde zur Anweisung der 
Platze aufgestell. Die Streu wurde nach dem Gemeindeanschlag verteilt. 
Für eine Fuhre Streu, welche mit 4 Stück Bieh bespannt war, mußten 
IV/ fl. in die Forstkasse abgegeben werden. Fuhren mit 3 Stück zahlten 
1nfl., mit 2 Stück 40 kr. Mehr als 4 Stück Vieh durfte niemand ein— 
spannen. Das Abhauen von Stangenholz wurde streng verboten und 
Waldfrevel mit 5 fl. Strafgeld belegt. Diejenigen Hauseigentümer, welche 
keine Streu brauchten, durften ihren Anteil nicht mehr, wie dies bisher ge— 
schehen, an andere verkaufen. Beständner erhielten gar nichts, falls nicht die 
Hausherren ihren eigenen Anteil unter ihre Mieter verteilten. Großer 
Schaden erwuchs der Gemeinde 1778 und 79 durch die Raupen. 
„Im Juli 1779 fielen die grünen Tangeln sehr häufig von den 
Bäumen des Waldes in der Gegend vom Weiherhöfer Brünn— 
lein an durch das Bauholz bis zum Durchhieb, dies geschah auch 
bei den Hängen der Gemeinde Weiherhos. Dieses Abfallen der 
Tangeln wurde täglich ärger, und ein häßlicher Gestank zeigte schon 
von weitem an, daß etwas sonderbares vorhanden sein mußte, man 
untersuchte die Bäume und fand, daß alle Bäume in der bemerkten 
Gegend mit einer ganz erstaunlichen Menge grüner Raupen bedeckt 
waren, welche an allen Zweigen die Tangeln abbissen. Dies währte 
mehrere Wochen, bis sich diese Raupen eingesponnen hatten. Im 
August sah man nicht allein in obiger Gegend, sondern fast überall 
aschgraue und weiße Schmetterlinge in erstaunlicher Menge, die sich 
an den Baumrinden ansetzten. Dergleichen Sommervögel hatte man 
zwar schon 1778 in der Gegend des Weiherhöfer Laubreis in gro⸗
	        
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