fullscreen: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

Verfassung. 165 
uͤhren 
nd Tag⸗ 
us selhst 
rus. 
Hsstaͤd⸗ 
Hoͤfeh, 
nicht zu 
rn gro⸗ 
gwegen 
worden. 
m Jaht 
Kinds 
hhr zum 
In den 
en ne⸗ 
hiebeh 
verbot⸗ 
c vom 
⸗ 
Leich⸗ 
z ahge⸗ 
iud der 
norden. 
w/ fat⸗ 
den 
den Nachahmung; und man braucht ietzt nur einen 
Flor um den Arm, oder auf der Haube, um die 
Trauer anzuzeigen, da man sonst oft uͤber ein 
Jahr lang in mancherley Abstuffungen ganz schwarz 
gekleidet seyn muste, und diese Bekleidung auch 
auf alle Bedienten, auf das Haus, auf die Equi- 
page, und das Aleublement sich erstreckte. Die 
letzte Kleiderordnung ergieng im Jahr 1693. 
Man siehet, daß in all den Dingen, welche 
zum Luxus gehoͤren, der Genius der Zeiten oft 
am gluͤcklichsten wuͤrkt. 
Die verderbliche Seuche des Lottospielens, 
durch welche anfaͤnglich grose Summen aus der 
Stadt gezogen, und manche Personen in Armuth 
gebracht worden sind, wurde endlich, nachdem 
man von Seiten des ganzen fraͤnkischen Kreises 
dazu die Haͤnde bot, ausgerottet, und auch das 
hier bestandene Wettlottocontoir im Jahr 1788. 
aufgehoben. Alle Einsaͤtze in Lotterien uͤberhaupts, 
so wie die Hazardspiele, ausgenommen auf der 
Redoute, sind verbotten. Doch wird noch eine 
Uhrenlotterie geduldet. 
Handlung, Kuͤnste und Gewerbe. 
Wenn gleich Handlung und Gewerbe im 
GBanzen nicht mehr in dem Flor stehen, als in 
22 aͤltern
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.