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Nürnbergs, der dortigen israelitischen Kultusgemeinde ein
Kapital von 30000 fl. und zwar nicht leih- sondern
schenkungsweise, noch dazu zum Bau einer zweiten
Synagoge zuwendete, Die hiesigen Israeliten dürfen sich
mit Fug sagep, dass durch sie die Leistungsfähigkeit der
Kommune sich beträchtlich erhöht hat, sie konkurrieren
für den Zweck der Armenpflege reichlich, ohne die Mitte)
für Arme ihrer Konfession bisher beansprucht zu haben.
Gleichwohl stellen wir in Anbetracht der dermaligen Finanz-
lage der Stadt eine Bitte, wie sie in München angebracht
war und bewilligt wurde, nicht; wir wollen nur durch eine
Inanspruchnahme der städtischen Fonds uns die Sicherheit
einer stetigen Finanzwirtschaft durch den Empfang eines
voraussichtlich nicht gekündigt werdenden Kapitals ver
schaffen und zugleich einen Teil der durch den Synagogen-
bau hervorgerufenen Auslagen auf kommende Jahre hinüber-
wälzen«. Schliesslich wird bemerkt, dass die Administration
selbstverständlich bereit ist, das gewünschte Darlehen erforder-
lichen Falles auf die gemeindlichen Realitäten hypothekarisch
eintragen zu lassen, und falls diese Sicherheit nicht genügen
sollte, eine entsprechende Anzahl noch nicht begebener
Obligationen der Gemeinde beim Magistrate als Pfand zu
deponieren. !) Darauf erwiderte der Magistrat, dass er
das Gesuch in Instruktion zu ziehen beschlossen habe und
die Vorlage der Dokumente wünsche, aus denen sich der
Wert der angebotenen Pfandobjekte ersehen lasse. Die
Administration übersandte die gewünschten Schriftstücke
und wies in dem Geleitschreiben besonders darauf hin,
dass es sich um die Aufführung eines monumentalen Bau-
werkes handelt, welches der Stadt zur Zierde gereichen
wird. dass die Kultusgemeinde selbst, abgesehen von den
ı) Eingabe vom 6. Mai 1870