fullscreen: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

128 
Verfassung. 
he Hals⸗ 
tion, von 
orsitz —V 
h Pann 
Burger 
en ceben⸗ 
hestraft. 
ine Ver⸗ 
hat seine 
Ralhs⸗ 
Moche 
ntellisten 
von dem 
X wel⸗ 
solche 
le liquid 
chitden. 
geltellt/ 
lassen 
gloͤbli⸗ 
Hecrtn 
gen die 
hiesige 
chafts/ 
geschze 
gesetze dieser Republik mitgetheilt erbielte, im 
Jabr 1507. errichtet worden. Dieienigen vier 
Rathsglieder welchen die Curatel der Universitaͤt 
Alcdorf, das Scholarchat und die Oberallmos⸗ 
pflege anvertrauet ist, sind zugleich diesem Amt, 
unter dem Namen Obristvormuͤnder der Wittwen 
und Waysen, vorgesetzt. Dabey ist ein Amts⸗ 
schreiber und ein Registrator angesteilt. Alle Erb⸗ 
schaftsstrittsachen in der Stadt koͤnnen hier ange⸗ 
bracht, und darf darinnen schriftlich bis zur Du⸗ 
plik gehandelt werden. Die Entscheidung erfolgt 
nach den Gutachten der, in der Sache zu Rath 
gezogenen Consulenten. Alle Todesfaͤlle werden 
im Vormundamt aufgezeichnet, den Unmuͤndigen 
Vormuͤndere verordnet, und die Inventuren wie 
die Testamente registrirt. Pupillengelder koͤnnen 
in diesem Amt anf Verzinsung angelegt werden, 
und wird davon eine geringere Losung entrichtet. 
Das Rugsamt ist eigentlich das Handwerks⸗ 
gericht, und hat seinen Ramen von ruͤgen, (wel⸗ 
ches anzeigen, anklagen heiset,) weil dieienigen, 
welche sowol gegen Handwerks- als auch Policey⸗ 
ordnungen handeln, daselbst belangt und gestraft 
werden. Es sind fuͤnf Rathsglieder dazu deputirt, 
und ein Amtsschreiber, auch seit 10. Jahren, ein 
Substitut aufgestellt. Woͤchentlich wird zweymal 
Amt
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.