Metadaten: Zu Nürnberg

gestiegen war, Der Käufer Freyenhammer hatte 
zuvor sein eignes Wohnhaus, das an der anderen 
Strafsenecke dem Dürerischen gegenüber lag, im 
öffentlichen Interesse an den Rat der Stadt ab- 
getreten, der es abbrechen liefs, um die Passage 
zu verbreitern; dagegen hatte der Rat in einer am 
10. Mai 1542 vor dem Schultheifs Tilmann von 
Bremd. und den Schöffen der Stadt errichteten 
Urkunde unter ausdrücklicher Erwähnung des Um- 
standes, dafs die Freyenhammerischen Eheleute ihre 
bisherige Wohnbehausung neben Contzen Loders des 
Älteren Wirtsbehausung zu Notdurft gemeiner Stadt 
Nürnberg Gebäu und Verwahrung an ihn, den Rat, 
verkauft hätten und dafs sie zur Ausübung ihres 
Handwerks in ihrem neuen, dem vormals Dürerischen 
Hause, eines Feuerrechts bedurften, den Verkäufern 
das Feuerrecht im neuerworbenen Hause als Geschenk 
bewilligt, worüber Jobst Tetzel in der Stadt Gerichts- 
buch eine beständige Bekanntnus und Versicherung 
eintragen lassen mufste, *4) Die Verwendung des 
Hauses zum Gewerbebetrieb eines Hufschmieds wird 
aufser der Errichtung der Feuerstätte wohl noch 
ändere bauliche Veränderungen in den Parterre- 
räumlichkeiten. bedingt haben, Wahrscheinlich ist 
damals an der Nordseite desselben jene gröfsere 
Öffnung durchgebrochen worden, an deren Stelle sich 
heutigen Tages das grofse Fenster befindet, welches 
zu der irrigen Vermutung führte, Dürer habe diesen 
Parterreraum als Atelier benützt. Vielleicht wurde 
vor dieser Öffnung aufsen auf der Strafse der Stadt- 
mauer gegenüber eine Schmiedebrücke oder Beschlag- 
brücke errichtet, wie sie bei anderen Hufschmieden 
in Nürnberg in der Regel sich befand. Die Mitte] 
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