Volltext: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

ach dem an⸗ 
dieser Guͤter 
den: so ent⸗ 
das Gtadt⸗ 
mt. Jenes 
ichen Guͤter 
dist zugleich 
de, die Ad⸗ 
fuͤt Arme, 
Allmosen, 
: Ein ade⸗ 
greiher / ein 
Das Land⸗ 
und Unter⸗ 
Hirchen und 
: zwey ade⸗ 
und einen 
ihet / Regi⸗ 
weh Eubsti 
stadt. 
chen/ Go. 
ctraut, und 
Ddyenhaus 
,oder des 
Die 
Verfassung. 
119 
Die Mendelische und Landauerische Stif⸗ 
tungen haben zwey Rathsglieder zu Pflegern. 
Bey iedem, dieser Institute (s. o. pag. 70. und 69.) 
werden 12. arme Maͤnner lebenslang mit Woh⸗ 
nung, Kost und Kleidern versehen. Zu ersterm 
gehoͤren verschiedene Unterthanen auf dem Land. 
Die Pflege des Pilgrimspitals zu St. 
Martha, (s. o. pag. 70.) in welchem arme Fremde 
uͤber Nacht beherberget werden, der auch Ein⸗ 
kuͤnfte von einigen dazu gestifteten Unterthanen 
hat, ist ebenfalls in den Haͤnden eines dazu ver⸗ 
ordneten Rathsglieds. 
Noch ein dergleichen Pilgrimspital zum 
heiligen Kreuz genannt, vor dem neuen Thor 
auser der Stadt liegend, (s. o. pag. 94.) in wel⸗ 
chem auch arme Fremde beherbergt werden, hat 
iedesmals einen, aus dem Geschlecht der Herren 
Haller von Hallerstein zum Pfleger, weil solcher 
von dieser Familie gestiftet worden ist. 
Die vier vor der Stadt gelegene Siechkoöͤ⸗ 
bel, (s. o. pag. 92. sq.) in deren iedem einige ar⸗ 
me Personen, und zwar in dreyen Weiber, in 
einem aber Maͤnner, erhalten werden, machen 
ebenfalls eigene Pflegaͤnter aus, und sind mit 
dazu gestifteten Unterthanen und Guͤtern versehen. 
Bey dreyen derselben ist ein Rathsglied, als Pfle⸗ 
H *7 ger
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.