fullscreen: Hans Sachs in Weimar

am 29. Juni ds. Jrs. von der Regierung bestätigt. Die 
Religionsschule richtete man nach Weisung des Distrikts 
rabbiners ein. In derselben wurde »Religion, Biblische 
Geschichte, Lesen, Schreiben und Uebersetzen in 15 Wochen: 
stunden gelehrt. In dem den Akten beiliegenden, vom 
Religionslehrer Fried für die kgl. Lokalschulkommission 
gefertigten Stundenplan ist bemerkt: »Ueber Abteilung der 
Lehrgegenstände nach Klassen lässt sich zur Zeit noch 
nichts bestimmen, weil die meisten Schüler bisher noch 
gar keinen Religionsunterricht oder nur sehr spärlichen 
genossen, sohin sämtliche Lehrgegenstände von vorn zu 
beginnen sind«. Es war also höchste Zeit, dass der Lehrer: 
not abgeholfen wurde. 
Nun sollte der Religionsverein auch für die anderen 
Bedürfnisse des Kultus Sorge tragen, hatte aber dabei auf 
Schritt und Tritt Schwierigkeiten zu überwinden. Der 
Ausschuss hatte in seinen Etat 100 fl. für Besorgung des 
ritualmässigen Fleisches eingesetzt, allein diese Position 
wurde vom Magistrat unter Hinweis auf die oben angeführte 
Regierungsentschliessung vom 18. März 1859 gestrichen, » 
Gleichwohl konnte sich der Ausschuss für die Dauer der 
Notwendigkeit nicht entziehen, die Beschaffung des ritual 
mässigen Fleisches in Nürnberg selbst möglich zu machen. 
Dem vom Rabbiner präsentierten Falk Vorhaus aus 
Fürth?) wurden die Schächterfunktionen in privater Weise 
übertragen. 
Als Beerdigungsplatz hatte bisher der jüdische 
Friedhof in Fürth gedient. Am Tage der ersten 
Konstituierung der hiesigen Religionsgemeinschaft, am 
29. März 1857, richtete der Vorstand in Gemässheit 
eines hierbei gefassten Beschlusses das Ersuchen an den 
1. Verfügung vom 5. November 1859. 
3 Vgl. oben S. 6.
	        
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