Erster Abschnitt. Zweck und Mittel der nürnbergischen Buchführung. 293
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Etwas anders verhält es sich mit der Aufzeichnung der Ausgaben,
die zum einen Teil ohne jede sachliche Unterscheidung so, wie sie zeitlich
auf einander folgen, gebucht, zum andern Teil aber wie die Einnahmen
in Titeln zusammengefafst erscheinen. In der Reihe der ersteren werden
jedesmal, wenn eine Bürgermeisterfrage beginnt, die Namen der neu an-
tretenden Bürgermeister nebst dem Datum ihres Amtsantritts vermerkt.
Die Formel, deren man sich dabei bedient, lautet gewöhnlich: „Es sind
Bürgermeister geworden NN und NN, feria quarta*)“ u. s. w. Nur am
Anfang der ganzen Reihe heißst es dafür in der Regel: „Ks waren Bürger-
meister nach der Rechnung“ u. s. w.; denn der Beginn des Registers fällt
meist nicht mit dem Beginn einer Bürgermeisterfrage zusammen. Durch
diese Vermerke werden die chronologisch gebuchten Ausgaben je nach
der Zahl der in das Finanzjahr fallenden Bürgermeisterfragen in dreizehn
vis fünfzehn Abschnitte geteilt, die selbst wieder als „Fragen“ bezeichnet
and durch Nummern von einander unterschieden werden. Am Schlusse
jeder dieser „Fragen“ wird die Summe der in ihr gebuchten Ausgaben
notiert, und hinter der letzten Frage wird wieder aus diesen Summen
die Summe gezogen, sodafs alle Fragen zusammen einen in sich abge-
schlossenen Titel des Ausgaberegisters bilden.
Regelmäfsig wiederkehrende Ausgaben, wie z. B. die Rentenzahlungen
an die Gläubiger der Stadt und die allwöchentlich, monatlich oder viertel-
jährlich fälligen Beamtengehälter, werden nicht unter den Fragen, sondern
in besonderen Abschnitten, so wie sie sachlich und zeitlich zusammen-
gehören, eingetragen. Zu diesem Behufe wird bei der Anlegung des Aus-
gaberegisters zunächst eine genügende Anzahl von Blättern für die „Fragen“
reserviert, und der Rest auf die sonst noch zu bildenden Ausgabetitel
verteilt, für deren jeden am Schlusse des Finanzjahres eine besondere
Summe gezogen wird. Es ist interessant zu beobachten, wie sich in
dieser Einteilung des Ausgabenregisters eine Scheidung der Ausgaben in
regelmäfsige und aufserordentliche anbahnt. An eier folgerichtigen
Durchführung dieser Unterscheidung fehlt in unserer Epoche freilich noch
viel; denn unter den „Fragen“ finden sich immer noch eine ganze Anzahl
von Ausgaben gebucht, die als regelmäfsige bezeichnet werden mülsten,
während uns unter den Sondertiteln neben den ständig wiederkehrenden
gelegentlich auch aufserordentliche Ausgaben begegnen, die aus irgend
einem Grunde im Register recht sichtbar hervortreten sollen und deshalb
als selbständige Titel eingetragen sind. Trotz dieser Abweichungen lälst
1) Dafs der Bürgermeisterwechsel stets an einem Mittwoch erfolgte, haben wir
oereits erwähnt. Vel. oben 8. 80.