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Städtische Betriebe.
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Gebührensätze. Der Stromtarif wurde, wie bereits erwähnt, zu Beginn des Berichts—
jahres grundlegend umgestaltet. Er erlitt im Taufe des Berichtsjahres kleine Änderungen
und hatte am Schlusse folgende Gestalt:
Tarifart
Stand am 31. März 1926
Preis für die
Anfangsstufe
für je kKWVHh
Preis für den
gestaffelten
Mehrbezug
für je KWVh
Bemerkungen
33 Ia. Einfachtarif
38* 1b. Doppeltarif
551 1. hoher Tarif
35 (während der Sperrzeit)
g — 2. niederer Carif
3 (Tageszeit)
3 1II. Tarif für gewerbliche oder
Kraftanlagen (unterl okW)
III. Tarif für NAachtbetriebe
Dreifachtarif
40 9
35 20
45 H140- 25 5
Einheitspreis während des ganzen
Tages
20 5
15 9
45
20
20 5
45 9
10 59
40- 25 9
215 6
*—
40- 25
hoher Tarif
niederer Tarif
am Tage
während der Abenoösperrzeit
während der Nachtzeit
von 7 Uhr abenos bis 6 Uhr morgens
von?7 Uhr abendos bis 6 Uhr morgens
1V. Tarif für Schaufenster—
beleuchtung . .
Nachtstrombezug für tech—
nische u. hauswirtschaftl.
Zwecke, für welche nur in
der Nachtzeit Strom be—
zogen wird
10 59
358
—2
0 92
10
5 95
von 7— 10 Uhr abends
von 1o Uhr abenos bis Uhr morgens
Strom-Gebührentarif B
für industrielle Anlagen mit einem
Anschlußwert von 10 — 60 Kilowatt
bezw. mit einer Transformatoren⸗
leistung von 10 — 60 Kilovoltampere
Stromgebühren-TarifC
für industrielle Anlagen mit einer
Transformatorenleistung über 60
Kilovoltampere.
Grundgebühr
45 9 — Nfür die Abenoͤsperrzeit
A27. Sto taäglich)
15 5* 8 9 für die übrige Tageszeit
(7b Monate
9. - RAM
Die Grundgebühr zu 6 R.A ist zu
leisten für jedes Kilowatt der
Höchstleistung am Cage (von oUhr
morgens bis 10 Uhr abendos)
für jede WirkKWh des Tagesver—
brauches
für jede Wirk⸗KMyh in der Nacht v.
10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens;
außerdem entsprechende Zuschläge
für Blind⸗ und Leerlaufstrom
Während d. Abendsperrstunden darj
kein Strom bezogen werden.
4
Arbeitsgebühr
39
Stromgebührentarif D
Strombezug für beliebige Zwecke
mit Sperrverpflichtung
15 9
8
WV.
Stromgebührentarif E—
Pauschgebühren für elektr. Treppen⸗
beleuchtunggsanlagen
Pauschgebühren für elektr. Klingel—
anlagen sowie Tür⸗ u. Coraufzüge
2. RM
vierteljährliche Pauschale für eine
Treppenhauslampe
vierteljährliche Pauschgebühr für
Klingeltransformator
I.- RAM