Objekt: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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Km Kahre 13.17 ftiftete Hermann Schlirftab die Kirche 
und den Sicdkfobel bei Leonhard, außerhalb des Softenhofs au 
der Straße nah Schwabady; diefe Kirche nebft dem Sicchtobel 
urde 1632 von den FKaiferlidhen Bölfern ganz abgebrannt und 
jagen ermähnte Gebäude an die 20 Fahre in Aidhez im Inhre 
1660 wurden fie von Neuen wieder aufgebaut und ant 2. Sep: 
tember mit einer Predigt eingeweiht, welhe Einweihung dur den 
damals berühmten Prediger Johann Midael Dilherr gefhah. 
Im Fahre 1318 befand fih Kaifer Ludwig abermals zu 
Nürnberg und gab unter andern der Stadt die Freiheit jedes 
Yabr einen Markt, am Mittwoch nach der Frauen Geburtstag, 
Halten zu dürfen, welder jedesmal 14 Tag nad) Ojtern feinen 
Anfang nahm und vier Wochen dauerte, 
Im folgenden Jahre 1319 belehnte Burggraf Friedrid IV 
den Ulrich v. Haller mit einer Mühle zu Nürnberg und ftellte 
jolgenden Lehensbrief aus: Wir Friedrich, Burggraf zu Nürnberg, 
bekennen, daß wir recht. und redlih haben zu Kaufen gegeben dem 
Ulrich vo. Haller, Bürger zu Nürnberg, unfere Mühle, die gelegen 
it unter der Zul in der Stadt zu Nürnberg, mit allen Nuben 
und Rechten was dazır gehört, befucht und unbefucht und Haben 
ihm und feinen Erben diefe Mühle verlichen zu einent” rechten 
Rehen, daß er und feine Erben follen diefe Mühle von uns und 
unfern Erben Haben zum redten Lehen ewiglidH. Aud geloben 
mir, im diefent Briefe, daß wir ihm und feinen Erben währen 
jolen, ‚die genannte Mühle, alz das Land Recht ijft;z wir geloben 
und verheißen auch an diefem Briefe vb Ulrich Haller oder feine 
Erben die Mühle fürbaf andern Semand verkaufen wollen, wen 
fie eS dann. zu Kaufen geben, demjelen follen wir und unjere Er- 
ben die Mühlen zu. rechten Lehen reihen. Ohne alle SGefährte. 
Im Jahre 1323 wurde die Kirdhe zu Johannes nebit dem 
Siechfobel von den Teßeln erbaut. 
Im Fahre 1320 Hat Kaifer Ludwig der Stadt abermals 
viele‘ Freiheiten gegeben, unter anderm auch, daß Eltern ihre un: 
gehorfamen Kinder in’s SGefängniß fperren und daß der Math der
	        
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