Finanzwesen
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XV. Finanzwesen.
1. Allgemeines.
Der Haushaltplan der Stadtgemeinde Nürnberg für das Berichtsjahr, der in den
Sitzungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 12. bis 16. 20. bis 22., 29. und
30. April 1915 eingehender gemeinschaftlicher Durchberatung von beiden städtischen Kollegien
unterzogen worden war, wurde mit Magistratsbeschluß vom 7. Mai aufgestellt und nach Ablauf
der gesetzlichen Auflagefrist vom Kollegium der Gemeindebevollmächtigten mit Beschluß vom
1. Juni endgültig festgesetzt.
Der Voranschlag für den eigentlichen Gemeindehaushalt schloß in den Betriebs—
roheinnahmen und -Ausgaben mit 49 151 253,00 6 ab. Die Abgleichung, die unter den durch
den Krieg hervorgerufenen Verhältnissen außerordentlich erschwert war, wurde nur dadurch
ermöglicht, daß von den auf Antrag des Bayerischen Städteverbandes vom Kgl, bayerischen
Staatsministerium des Innern gutgeheißenen Maßnahmen weitgehender Gebrauch gemacht
wurde. Von diesen Maßnahmen sind folgende zu nennen.
1. Die Überweisung der verfügbaren Bestände der Erneuerungs- und Erweiterungs—
fonds der städtischen Betriebe an den Kämmereibetrieb (1111226 46),
2. die UÜberweisung des voraussichtlichen Reinertrages der Sparkasse und ihrer Sicher—
heitsrücklage an den Kämmereibetrieb (309 000) M,
3. die Verrechnung auf Darlehen a) der Ausgaben für Stellvertretung der eingerückten
Gemeindebeamten (doppelte Ausgaben) mit 963 096 Mä, — b) der Lohnzahlungen an die
Frauen eingerückter städtischer Arbeiter, soweit dieselben nicht von der Kriegsfürsorge getragen
werden, mit 118394 A und — () der Mehrlasten der Armenpflege mit 120000 .
Ferner wurde die Ansammlung der Tilgungsbeträge, die erst in späteren Jahren
bei der Heimzahlung von Anlehensschulden zur Verwendung kommen, ausgesetzt mit der Be—
stimmung, daß Nachholung durch spätere höhere Ansammlungen zu erfolgen hat. Damit
wurde eine weitere Entlastung des Betriebsvoranschlages von 1094008 A erzielt.
Nach rechnerischer Durchführung aller dieser außerordentlichen Maßnahmen konnte
die Abgleichung des Voranschlages durch Festsetzung einer Gemeindeumlage von 180060
(gegen 1500/0im Vorjahre) erfolgen, wobei ein Umlagensteuersoll von 7 915 000 MA zu Grunde
gelegt werden konnte. Die Kämmereireserve zur Deckung etwaiger unvorhergesehener Aus—
gaben und Einnahmeausfälle war dabei mit 300000 M vorgesehen.
Der Abschluß der Kämmereirechnung für das Jahr 1915 ermöglichte es jedoch, von
der Verrechnung auf Darlehen bezüglich der oben unter Ziffer 3 aufgeführten Ausgaben
Abstand zu nehmen.
Die Gemeinde-Hauptrechnung des Jahres 1915 GKämmerei-Haupt—
rechnung) ergab folgenden Abschluß.
Einnahmen 4909 871 416,70
Ausgaben 48732 044,61,
Reine Einnahme 1139372.,09 M