schläge anzuhören, So empfingen am 12. nur die vier andern
Gesandten von dem hessischen Vertreter Schrautenbach einen
Bundesentwurf. Das einzige Resultat des Conventes war, dass
man ein gemeinsames Vorgehen auf dem Reichstag zu Regens-
burg verabredete.
Während dieses Tages, auf dem Chr. Tetzel Nürnberg
vertrat, verhandelten die Städtegesandten mit Sachsen und
Hessen im Mai auf Grundlage des Frankfurter Entwurfes weiter.
Nürnberg liess Ulm vertraulich wissen !), dass eine direkte An-
nahme oder Ablehnung des Bundes gleich bedenklich sei; man
fürchtete, von den Fürsten unter dem Schein des Evangeliums
zu gefährlichen Schritten verleitet zu werden; andererseits
musste Nürnberg täglich einen Hauptschlag des schwäbischen
Bundes erwarten, in welchem Fall man einen Rückhalt ge-
brauchen konnte, In diesen Tagen wurde die Stadt vom Ver-
walter des Hofes des Deutschen Ordens beim Bunde verklagt,
weil der Rat den Hof zu den allgemeinen Lasten herangezogen
hatte 2). Der Nürnberger Gesandte musste mit dem Ulmer ge-
meinsam wirken, die übrigen Städteboten zu einer freundlich
ablehnenden Antwort an den hessischen VertretervHund zu be-
stimmen, durch welche die Bundesangelegenheit wieder in der
Schwebe blieb,
Auf einem Bundestag zu Donauwörth erfolgte endlich der
gefürchtete Angriff®. Der Abschied besagte, dass Nürnberg
dem Bischof von Bamberg den kleinen Zehnten bezahlen solle;
ein neuer Bundestag wurde auf den 25, November angesetzt,
um über die Streitigkeiten in betreff der geistlichen Jurisdiktion
zumal mit Nürnberg zu verhandeln. Ein Bundesmandat vom
5. Juli befahl, die Aufrührer und Rädelsführer, ferner die ent-
laufenen Klosterleute und Geistlichen nach den Bundesmandaten
zu behandeln 4).
Der Rat von Nürnberg erkannte in den letzten Bestimmungen
die Umtriebe der Bischöfe von Bamberg und Constanz gegen
Nürnberg und Ulm, denn in Donauwörth war nur von den
Aufrührern die Rede gewesen, er bedachte auch, dass in den
religiösen Fragen ein grosser Teil der Städte ihnen durchaus
entgegen war. Er verwarf daher einen allgemeinen Städtetag,
den Augsburg vorschlug und empfahl dafür einen Tag der drei
Städte Nürnberg, Augsburg und Ulm. Da die Ulmer bei-
stimmten, so fand eine Zusammenkunft der Städteboten am
‘) An Ulm, 10. Mai, Bb. 107. ®*) An Ulm, 14. Mai, Bb. 107.
*) Abschied vom 1. Juni 1527, Klüpfel, II, S. 307. +) Ulm an Nörd-
lingen, 11. Oct. 1527, Klüpfel, II, S. 310. 5) An Augsburg, 10. Sept..
Bb. 108.