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heblidher Urfadhen vor etwa fieben SKahren abgefdhafft
worden. Sie feien auch nicht verpflichtet, wenn fie Arbeit
hereinbrächten, bei einem Heller die Hälfte abzugeben. Denn
die Gejelen unterfingen fih, heimlich bei der Kundfhaft des
Lohne wegen nachzufragen, als ob die Meifter ungetreu
handeln und fie betrügen wollten. Wenn ein Sefell feinen
übliden Lohn empfangen, folle er fich enthalten, nachzufragen
und hinterrüds die Meifter zu verkleinern. Ein Sefele fei
darum ja au) vom Rate der Stadt verwiefen worden.
Wenn die Meifter außer dein Wochenlohn von der Bürger-
arbeit die Hälfte an die Sefellen abgäben, müßten fie
Taınt Weib und Kindern von der Stadt Almofjen leben.
Wie kämen die Gefellen dazu zu verlangen, daß ihnen für
jechS Kreuzer Koftgeld täglih Feifch vor8 Maul gejeßt
werde? Die Meifter feien dazu nicht verpflichtet, ja e8 fei
ihnen ausdrüclih in ihrer Ordnung verboten. Sei einem
Sefellen eines Meifter8 Koft oder Lohn zu gering, fo möge
er3 Draußen verfuchen, fie Könnten ihn nicht halten.
itebt ihm, erklären Ffurzweg die Meifter, Thür und Thor
offen. Auf dem Leineweberhandwerk giebt e& alerorten
Sefellen genug, und andere arme fremde Tröpfe, die weit
im Sand herum laufen und Feine Arbeit finden, wären froh,
wenn fie bier Arbeit fänden. In Summa diefe Sefellen find
Aufrührer und Faulenzer, die lieber beim Bierwirt zechen
und fchwelgen, al8 fleißig ihre Arbeit thun; aud) darunter
ind eS die RNädelsführer, die die andern aufreizen.
Zum Schluß werden die Gefellen der Seheimbündelei
befchuldigt. Troß des ftrengen Verbotes heimlicher Zu:
jammenfünfte, froßdem fie fich nur unter der Mufficht des
Nugfhreiber3 zufanmımenfinden dürften, hätten fie dreimal
auf dem Markt bei der Frauenkirche und Hinter der Mauer
bei der Vefte und vorm Thor eine heimliche Umfrage und
Zufammenkfunft gehalten. Ein Schreiber fer ein Schreiber,