Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

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ar hoffe die gleiche Ansicht beim Nürnberger Rate zu finden. 
Kress erkannte bereits eine tiefe Gesinnungsverschiedenheit 
zwischen dem Churfürsten und dem Landgrafen. Am 25. liess 
der Churfürst durch den Kämmerer Riedesel Kress eröffnen ?), 
ihm sei gewisse Nachricht zugekommen, dass Nürnberg sich 
schriftlich erboten habe, dem Kaiser in Glaubenssachen Gehorsam 
zu leisten. Entschieden wies Kress den Verdacht zurück; auch 
die Gesandtschaft der Stadt nach Italien habe keinen Auftrag 
in Glaubenssachen gehabt; jetzt habe der Rat ihnen befohlen, 
auf den Churfürsten und den Markgrafen ein Aufsehen zu haben. 
Es ward in jenen Tagen an eine Ulmer Gesandtschaft, die den 
Kaiser in Innsbruck traf, der direkte Befehl gerichtet, den Speirer 
Abschied anzunehmen *). Als die Ulmer anzeigten, sie müssten 
darüber zuerst die Nürnberger hören, entgegnete der Vicekanzler 
Waldkirch, die Nürnberger hätten bewilligt, zu thun, was der 
Kaiser befehlen werde. Die Ulmer selbst hielten nichts von dem 
Verdachte gegen die Nürnberger. Nachdem sie ratlos den 
Daniel Schleicher an ihren Vertreter in Augsburg, Besserer, 
geschickt hatten, machte dieser im Vertrauen dem Kress Mit- 
teilung und bat um Rat. Auch die Strassburger sahen in 
Waldkirchs Reden nur Praktika, um die Städte zu trennen; die 
Nürnberger versicherten, ihre Gesandten seien in Religionssachen 
garnicht‘ angesprochen worden 5%). Vielleicht waren allgemein 
gehaltene Erklärungen verkehrt aufgefasst. Am 3. Juni wurde 
der sächsische Ratschlag, die spätere sogenannte Augsburger 
Confession, der nunmehr von Luther zurückgekommen war *), 
durch Vermittelung der Gesandten an den Rat geschickt ®), dem 
er gefiel ®); zugleich forderte Sachsen die Geheimhaltung der 
Verhandlungen. Das Bekenntnis war nur im Namen Sachsens 
gestellt. Kress fand den brandenburgischen Kanzler seiner An- 
sicht geneigt, dass es besser sei, die Schrift im Namen aller 
Glaubensverwandten zu stellen und fragte deshalb am 8. Juni 
beim Rate an, ob die Nürnberger noch ihr eigenes Verzeichnis 
überreichen sollten 7), Am 15. konnten die Gesandten die 
deutsche Confession, bereits in der allgemeinen Fassung, aber 
noch ohne Vorrede und Schluss dem Rate zur Begutachtung 
übersenden. Sie unterstützten mit Melanchthons Autorität ihren 
Vorschlag, dass die Nürnberger den Markgrafen Georg gewinnen 
sollten, um bei den Sachsen ein allgemeines Bekenntnis an- 
zuregen. 
n C. R. II, 7038, 2) C. R. II, 714. Die Strassburger Gesandten 
an den Rat, 3. Juni, Pol. Corr, Keim, schwäbische Rfg., S. 172. 
3) An die Gesandten, 30. Mai, Bb. 113. * C. R. II, 712, 5) C. R. 
II, 700. %) An die Gesandten. 4. Juni, Bb. 113. 7) CC. R. IL, 715.
	        
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