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ar hoffe die gleiche Ansicht beim Nürnberger Rate zu finden.
Kress erkannte bereits eine tiefe Gesinnungsverschiedenheit
zwischen dem Churfürsten und dem Landgrafen. Am 25. liess
der Churfürst durch den Kämmerer Riedesel Kress eröffnen ?),
ihm sei gewisse Nachricht zugekommen, dass Nürnberg sich
schriftlich erboten habe, dem Kaiser in Glaubenssachen Gehorsam
zu leisten. Entschieden wies Kress den Verdacht zurück; auch
die Gesandtschaft der Stadt nach Italien habe keinen Auftrag
in Glaubenssachen gehabt; jetzt habe der Rat ihnen befohlen,
auf den Churfürsten und den Markgrafen ein Aufsehen zu haben.
Es ward in jenen Tagen an eine Ulmer Gesandtschaft, die den
Kaiser in Innsbruck traf, der direkte Befehl gerichtet, den Speirer
Abschied anzunehmen *). Als die Ulmer anzeigten, sie müssten
darüber zuerst die Nürnberger hören, entgegnete der Vicekanzler
Waldkirch, die Nürnberger hätten bewilligt, zu thun, was der
Kaiser befehlen werde. Die Ulmer selbst hielten nichts von dem
Verdachte gegen die Nürnberger. Nachdem sie ratlos den
Daniel Schleicher an ihren Vertreter in Augsburg, Besserer,
geschickt hatten, machte dieser im Vertrauen dem Kress Mit-
teilung und bat um Rat. Auch die Strassburger sahen in
Waldkirchs Reden nur Praktika, um die Städte zu trennen; die
Nürnberger versicherten, ihre Gesandten seien in Religionssachen
garnicht‘ angesprochen worden 5%). Vielleicht waren allgemein
gehaltene Erklärungen verkehrt aufgefasst. Am 3. Juni wurde
der sächsische Ratschlag, die spätere sogenannte Augsburger
Confession, der nunmehr von Luther zurückgekommen war *),
durch Vermittelung der Gesandten an den Rat geschickt ®), dem
er gefiel ®); zugleich forderte Sachsen die Geheimhaltung der
Verhandlungen. Das Bekenntnis war nur im Namen Sachsens
gestellt. Kress fand den brandenburgischen Kanzler seiner An-
sicht geneigt, dass es besser sei, die Schrift im Namen aller
Glaubensverwandten zu stellen und fragte deshalb am 8. Juni
beim Rate an, ob die Nürnberger noch ihr eigenes Verzeichnis
überreichen sollten 7), Am 15. konnten die Gesandten die
deutsche Confession, bereits in der allgemeinen Fassung, aber
noch ohne Vorrede und Schluss dem Rate zur Begutachtung
übersenden. Sie unterstützten mit Melanchthons Autorität ihren
Vorschlag, dass die Nürnberger den Markgrafen Georg gewinnen
sollten, um bei den Sachsen ein allgemeines Bekenntnis an-
zuregen.
n C. R. II, 7038, 2) C. R. II, 714. Die Strassburger Gesandten
an den Rat, 3. Juni, Pol. Corr, Keim, schwäbische Rfg., S. 172.
3) An die Gesandten, 30. Mai, Bb. 113. * C. R. II, 712, 5) C. R.
II, 700. %) An die Gesandten. 4. Juni, Bb. 113. 7) CC. R. IL, 715.