Volltext: Umgearbeitete Dienst-Instruction für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der königl. bayer. Stadt Nürnberg

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zu wählen, daß die zu controlirende Mannschaft 
über solche im Ungewissen ist. 
Die Visitation durch die Rottmeister wird von 
dem Oberrottmeister controlirt. 
») in Abhaltung der Theater-Wachen, 
1) in Ueberwachung der richtigen Einhaltung der 
Treffpunkte durch die Polizeimannschaft; 
in der Controle der Neben-, sowie der periodischen 
Dienste; 
in Ermittlung der von auswärts ausgeschriebenen 
vermißten oder anderwärts aufgegriffenen Perso—⸗ 
nen, deren Heimath unbekaunt ist; 
in Ueberwachung der zur Civil-Vigilanz verwen— 
deten Polizeisoldaten, sowie der Patrouillen über— 
haupt; 
in der speciellen Ueberwachung des einem jeden 
Rottmeister zugewiesenen besonderen Distriktes. 
Dienstvernachlässigungen der Mannschaft haben 
diejenigen Rottmeister, welche sie in Erfahrung 
bringen, dem Oberrottmeister sofort anzuzeigen. 
W 
8. 18. 
Täglicher Wachtdienst. 
Die nach dem Dienstnachweis commandirte Po⸗ 
lizeimannschaft muß im Dienste anwesend sein; dieje— 
nige Mannschaft, welche Morgens 6 Uhr von dem 
zweiten Nachtdienst abgelöst wird, hat Ruhetag.
	        
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