190
fpredhenden Partien des erften Mandatz überein. Dann
heißt e8 :
Weiter haben wir ermittelt, daß die vielgenanıte Polizeiordnung
im ihrem Artifel von den Handwerks Inechten, Söhnen, Gefellen und
Sehrinaben bis anhero noch nicht gänzlich vollzogen fei. Denn obgleich
etliche Stäbte der Ordnung nachzukonımen mwohlgeneigt gewefen find,
To Haben fih doch die Handwerksgefellen dem widerfeßt und find darüber
verzogen, was den Meiftern der Handwerke zu nit geringem Nachtheil
gereicht. Daraus folgt, daß wenn nit alle Stäbte durch das Reich
deutfcher Nation gemeinfam in ihren Obrigkeiten diefe Ordnung zugleich
durchführen, fie nit gehandhabt und in ftete Übung gebracht werden
fanın. Deswegen fo fegen wir feft und befehlen, daß nach Erlaß diefes
ReichSabh{hiebes eine jede Obrigkeit im Reiche deutfcher Nation in ihren
Städten und Fleden die Handwerksmeifter und Gefellen befchide, ihnen
die Artikel der Polizeiordnung vorhalten und fie erinnern foll, daß ihr
Inhalt von ung und gemeinen Ständen des Reichs befchloffen und
aufgezeichnet fei, mit der ernftliden Bermahnung, ihm mit bekrem Fleiß
nacdhzufommıen. Wenn einer oder mehr Handwerksgefellen einem andern
jein SGefinde fhmähen oder angreifen, fo foll die Obrigkeit Befehl
jaben, ihn zu ftrafen und nach feiner Enthaftung ihn geloben und
“chmwören zu Iafıjen, die Ordnung {tät und feft zu Halten.
Aber auch diefer Verfuch f{Heiterte, fo große Erwartungen
man aud) auf ihn gefeßt hatte. Er foOheiterte an der Theil
nahmslofigfeit und Eiferfucht der anderen NKeichsftände, die
nicht ungern fahen, daß die da3 deutfche Gewerbeleben mono-
polifierenden Städte, wie Nürnberg und Augsburg, gefcdhädigt
murden, er fcheiterte an dem Mangel einer ftraffen Vollzugs:
gewalt, er |cheiterte vor alleın aber an dem zähen, that-
Eräftigen Akiderftande der Ddeutjchen Gefellenfhaft. Die
innige Verbindung diefer fAuktuierenden HYevölferungsfichicht,
die heimatlos, nur in ihrer Organifation, in ihrem Standes-
bewußtjein, in ihrer Solidarität einen feften, fihern Halt
hatte, bewährte fich in einer nicht bloß die reichsftädtifchen
Politiker überrafchenden Weife. Die Gemeinfamfkeit der Inter:
effen, durch den Kirchturm nicht eingeengt, nicht gefeffelt an
das Weichbild eines beftimmten ädstifchen Gemeinweijens,