Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

ligiösen Fragen beteiligt haben, so trägt doch in jenen 
Jahren die Politik im ganzen den Stempel der Neu- 
tralität. Und das musste. in einer Zeit, in der es in 
mehr als einer Angelegenheit ein entschiedenes Für 
oder Wider galt, gleichbedeutend sein mit Schwäche. 
Es ist wohl möglich, dass die Handwerker das gefühlt 
haben, und da ausserdem in ihren Kreisen Sympathien 
mit den Bauern vorhanden waren, so dürfte es nicht 
reiner Zufall sein, dass gerade in den Jahren die Rats- 
verlässe wieder von Zusammenstössen zwischen Hand- 
werk und Rat Zeugnis geben. Am 31. X. 1523 heisst 
es: bey den geschwornen maistern der platner ver- 
nemen, warumb sy etlich uff irem handtwerck gestrafft, 
so aim rat gedient haben, und herwiderpringen (1410), 
Deutlicher lässt sich darüber der folgende Verlass aus 
vom 3. XI.: die platnergesellen sol man von wegen das 
sie ein one wissen eins ratz und von wegen desselben 
dinstz gestraft haben „jeden Gesellen drei Tage auf 
einen Turm oder ins Loch und ihnen Frist geben bis 
Natalis“ (1411). Worin dieser Dienst bestanden hat, 
lässt sich kaum feststellen. Es ist möglich, an den 
„Dienst zum Heiltum“ zu denken; dieser findet sich 
erwähnt in dem Verlass vom 30. IV. 1487. Tatsächlich 
wurden die Heil(ig)tümer, d.h. die Reichskleinodien 
und -reliquien, im Jahre 1523 zum letztenmal öffentlich 
gezeigt. Nun war aber der für dieses Fest bestimmte 
Tag, der vierzehnte Tag nach dem Karfreitage, der 
Freitag vor Misericordia domini. Es ist daher wegen 
des zeitlichen Abstandes nicht an diesen Dienst zu 
denken. Und der Gelegenheiten, dem Rat zu dienen, 
war in jenen erregten, unsichern Tagen genug. Am 
nächsten liegt wohl, an einen militärischen Dienst zu 
denken, den der eine, der von seinen Genossen gestraft 
wird, geleistet hat. Wenn hier der Dienst zum Heil-
	        
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