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gierenden Kreise, welche wissen, dass die Macht ihres
Regimentes nach innen und aussen sich gründet auf
den Wohlstand und die Zufriedenheit der arbeitenden
Schichten der Bevölkerung.
TIrsächlich mit den soeben erläuterten Verlässen
zusammenhängen dürfte der Verlass des folgenden
Tages, 7. IX., der zeigt, wie der Rat in erster Linie
die Hammermeister für das Fehlen des Materials auf
dem Plattnerhandwerk verantwortlich macht. Diese
Hammermeister sind uns schon im Verlass Nr. 781
begegnet. Offenbar hatte die Bestellung des Königs
von England den Materialmangel bei den Meistern
geoffenbart, was dann wieder zur Erkenntnis der
Unregelmässigkeiten im Betriebe der Hammermeister
führte. Sofern es sich nicht um die dem Plattner-
handwerk abgetretenen Hämmer handelte, sind jene
als von der Stadt angestellt, eine Art Beamte anzu-
sehen. Die Plattnermeister, welche’zugleich im Hammer-
betrieb sich beschäftigen, stehen natürlich durch ihre
Tätigkeit auf eigentlich der Stadt gehörigen Anlagen
in einem noch engeren Verhältnisse zum Rate als
andere Meister, so dass derselbe auch solchen bei
fortgesetzter Pflichtverletzung drohen kann, er werde
andre hammermeister verordnen. Der Verlass spricht
von allerJei Mangel, der entstehe dadurch, dass sie
„das Handwerk, wie sie geschworen mit gezeichnetem
Zeug nicht fördern“. Offenbar also hat der Rat nicht
nur die ihm selber sehr fühlbar gewordenen Folgen
im Auge, sondern er denkt auch an die moralischen
Gefahren, die ihre Nachlässigkeit hervorrufen konnte,
Kann ein Meister das vorschriftsmässige, gezeichnete
Zeug nicht bekommen, so verschafft er sich eben
ungezeichnetes, und die behördliche Aufsicht wird
iülusorisch, noch dazu durch die Schuld der Leute,