Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

verbietet der Rat mit dem Befehl, in der Ordnung zu 
bleiben, d. h. sich ihr zu fügen, also nur halbstählernes 
Zeug herzustellen. Wollen sie Plattner bleiben, so 
müssen sie diese Forderung erfüllen, wollen sie aber 
an ihrer Arbeit festhalten, so müssen sie aus dem 
Handwerk austreten, und somit entsteht ein neuer 
Zweig des Waffengewerbes, ein neuer Beruf. Nimmt 
man den zweiten Fall, so stellt sich die Sache schwieriger. 
Wollten die Meister im Handwerk bleibend eine neue, 
bisher darin nicht konzessionierte Branche einführen, 
und der Rat lehnt ihr Begehr ab, so tritt er gegen 
die Erweiterung des Handwerks also für die Speziali- 
sation ein (jede Branche ein Beruf); wollen sie da- 
gegen aus dem Handwerk hinaus, einen neuen Beruf 
schaffen, und der Rat gestattet ihnen im Handwerk 
bleibend die neue Branche hineinzunehmen, so ent- 
scheidet er gegen die Spezialisation. Die Frage ist 
m. E. zwingend nicht zu entscheiden, weil der Sprach- 
gebrauch des in der ordnung bleyben wechselt. Es 
bedeutet manchmal lokal, wenn ich so sagen darf, im 
Handwerk bleiben, den Verband desselben nicht ver- 
lassen, nicht in ein anderes übergehen oder ein neues 
schaffen, und manchmal in der Ordnung des Hand- 
werks bleiben, d. h. diese anerkennen, sich nicht 
emanzipieren wollen von den Satzungen des Hand- 
werks, dessen Mitglied man ist und bleiben will. Ich 
habe diese Verlässe trotz ihrer Dunkelheit und trotz 
der Unmöglichkeit, sie sicher zu interpretieren, so aus- 
führlich behandelt, weil sie sehr deutlich die Schwierig- 
keiten zeigen, welche die Frage nach der Arbeitsteilung 
in sich verborgen hält, 
Eine interessante Beleuchtung erhalten die inneren 
Verhältnisse unseres Handwerks durch einen Verlass 
vom 10. XII. des gleichen Jahres. Er gestattet denen,
	        
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