Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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teilung“ ausschliesst. Betrachtet man diese Resultate, 
so liegt der Gedanke nahe, ob nicht auf dem jetzt 
beschrittenen Wege sich ein Ausblick zeigen möchte, 
der uns die Unsicherheit, ja das geradezu Wider- 
sprechende in Aufzählungen und Anzahl der ver- 
schiedenen Handwerke überhaupt erklären könnte. 
Ich meine so, ein Plattner, der in zwei Stücken Meister 
ist, verlegt sich fast ausschliesslich auf die Herstellung 
von Streiftartschen. Diese Spezialität vererbt sich 
vielleicht auf den Sohn, und es bildet sich die Tradi- 
tion aus, dass in dieser bestimmten Werkstätte nur 
Tartschen gefertigt werden. Im Munde der Leute 
wird aus dem Plattner ein Tartschenmacher werden, 
wobei diejenigen, die ihn so nennen, absolut nicht zu 
vergessen brauchen, dass er ein Meister des Plattner- 
handwerks ist. Nun bürgert sich diese Bezeichnung 
ein und geht in unsere — wie schon angedeutet in 
diesem Punkte leider sehr wenig genauen — Quellen 
über, und somit ist, wenn die Fälle sich mehren, ein 
Handwerk der Tartschenmacher entdeckt. Oder man 
braucht nur anzunehmen, dass von zwei Brüdern der 
eine Harnische machte, der andere ausschliesslich 
geliger, so ergibt es sich von selbst, dass der Volks- 
mund und bald auch die Behörden die beiden nach 
ihrer Hantierung unterschied, und ehe man sich’s ver- 
sieht, ist ein „Handwerk“ fertig, das seinen Namen 
hat von einem Stück, das nicht einmal zur Ablegung 
des Meisterstücks zu verwenden war. 
Bestätigung und Erläuterung finden die aus dem 
Ratsverlass gezogenen Schlüsse, durch die schon mehr- 
fach erwähnte Kodifikation des Nürnberger Hand- 
werkerrechts von 1535 (Königl. bayrisches Kreisarchiv, 
Nürnberg MS. 452). Auf Seite 155 beginnt die Plattner- 
ordnung, niedergeschrieben am 13. Juli 1538. Seite 156
	        
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