Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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schmiede von diesen beschäftigt werden konnten, 
sollten sie nicht um Aufnahme in den Betrieb eines 
Schlossers bitten. Jedenfalls wollten die Schlosser das 
junge aufstrebende Gewerbe nicht aus ihrem Hand- 
werksverbande entlassen und hofften ihm so zum Be- 
wusstsein zu bringen, dass seine Gesellen in schwierigen 
Zeiten auf das Mutterhandwerk angewiesen seien. 
So sollte den Büchsenschmieden ihre Abhängigkeit von 
den Schlossern zum Bewusstsein gebracht werden. 
Diese Versuche, den natürlichen Entwickelungs- 
gang der Dinge aufzuhalten, konnten natürlich auf die 
Dauer keinen Erfolg haben. Und so beweist schon 
der Verlass vom 1. XI 1537, d.h. knapp zwei Jahr 
später, dass die Büchsenschmiede mit Verleihung einer 
Schauordnung und geschworener Meister, sich der 
Stellung selbständiger obrigkeitlich organisierter Hand- 
werke sehr genähert haben (2284). Der Inhalt des 
Verlasses ergibt, dass die Büchsenschmiede sich der 
Herstellung von Handfeuerwaffen widmeten, während 
Büchsengiesser, wie wir sahen, fast ausschliesslich 
Geschützgiesser waren. Ganz scharf war aber auch 
diese Scheidung nicht, denn wir treffen schon Büchsen- 
giesser, welche Hakenbüchsen anfertigten. Das Jahr 
1538 zeigte die Büchsenschmiede in Beziehungen zu 
München, wobei auch wieder das Interesse des Rats 
an den Tag tritt, über den Verbleib auch nur im 
Durchgangsverkehr Nürnberg berührender Feuerwaffen 
sicher zu sein (2334). Entsprechend der Neuheit des 
Betriebs und der Jugend unseres Handwerks sind die 
technischen Bestimmungen der Ordnung noch nicht in 
allen Fällen sicher, so wird am 15. I. die Anfertigung 
der halben hacken bis auf endgültige Regelung in das 
Belieben des einzelnen gestellt (2378). Auch das 
Polieren der Läufe wird freigegeben, jedoch ist die 
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