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schmiede von diesen beschäftigt werden konnten,
sollten sie nicht um Aufnahme in den Betrieb eines
Schlossers bitten. Jedenfalls wollten die Schlosser das
junge aufstrebende Gewerbe nicht aus ihrem Hand-
werksverbande entlassen und hofften ihm so zum Be-
wusstsein zu bringen, dass seine Gesellen in schwierigen
Zeiten auf das Mutterhandwerk angewiesen seien.
So sollte den Büchsenschmieden ihre Abhängigkeit von
den Schlossern zum Bewusstsein gebracht werden.
Diese Versuche, den natürlichen Entwickelungs-
gang der Dinge aufzuhalten, konnten natürlich auf die
Dauer keinen Erfolg haben. Und so beweist schon
der Verlass vom 1. XI 1537, d.h. knapp zwei Jahr
später, dass die Büchsenschmiede mit Verleihung einer
Schauordnung und geschworener Meister, sich der
Stellung selbständiger obrigkeitlich organisierter Hand-
werke sehr genähert haben (2284). Der Inhalt des
Verlasses ergibt, dass die Büchsenschmiede sich der
Herstellung von Handfeuerwaffen widmeten, während
Büchsengiesser, wie wir sahen, fast ausschliesslich
Geschützgiesser waren. Ganz scharf war aber auch
diese Scheidung nicht, denn wir treffen schon Büchsen-
giesser, welche Hakenbüchsen anfertigten. Das Jahr
1538 zeigte die Büchsenschmiede in Beziehungen zu
München, wobei auch wieder das Interesse des Rats
an den Tag tritt, über den Verbleib auch nur im
Durchgangsverkehr Nürnberg berührender Feuerwaffen
sicher zu sein (2334). Entsprechend der Neuheit des
Betriebs und der Jugend unseres Handwerks sind die
technischen Bestimmungen der Ordnung noch nicht in
allen Fällen sicher, so wird am 15. I. die Anfertigung
der halben hacken bis auf endgültige Regelung in das
Belieben des einzelnen gestellt (2378). Auch das
Polieren der Läufe wird freigegeben, jedoch ist die
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