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erscheinen Büchsenschmiede-, -giesser, -fasser und
‚schifter.
Unter dem 16. XII. 1499 sehen wir den Rat die
Möglichkeit erwägen, den Meister zu Koblentz, der die
eysen püchsen und klöss geusst (= Kugeln, D. Wb.
Grimm 5. Sp. 1246, 2) herzubringen und ihn ein schilling
oder tutzet der eysen hakenpuchsen mitbringen zu
lassen. schilling kann nach Schmeller II. Sp. 1400 ein
Zahl von 12 oder 30 sein. Hier ist wohl ersteres an-
zunehmen, oder tutzet „ist eine Erläuterung des seltenen
Ausdrucks“. Die Verschreibung eines auswärtigen
Büchsengiessers darf nicht als Inaugurierung eines
neuen Handwerks angesehen werden, denn schon in
früheren Jahren treffen wir in Nürnberg Büchsen-
zieher- oder schmiede an. Vor dem Jahre 1500 er-
wähnen drei Verlässe Büchsen (485, 570, 582), der erste
vom 25. IX. 1492, der andere vom 26. VI. 1499. Der
erste unterscheidet alte und neue Büchsen, während
der zweite zwei deputierte Herren auffordert zu rat-
schlagen, dass man hinfür gutes Kupfer nehmen soll
zu den Büchsen. Eine Neueinführung ist also der
Versuch, den fremden Meister zu gewinnen, nicht,
wohl aber bezweckt er jedenfalls eine Hebung des
einheimischen Gewerbes. Ob der Rat beabsichtigte
und die Hoffnung hatte, den Meister dauernd in Nürn-
berg zu halten oder nur an einen vorübergehenden
Aufenthalt dachte, muss dahin gestellt bleiben. Inter-
essant ist, dass hier Nürnberg als der Teil auftritt,
der gefördert werden soll, während die Blankwaffen-
hbetriebe Lehrmeister nach auswärts liefern.
Im Jahre 1504 steht der Landgraf von Hessen in Un-
terhandlung mit dem Rat wegen eines Büchsengiessers
(687). Diese Verhandlung ist ein Beweis dafür, dass
auch dieser Jüngste Zweig der Walfenindustrie in der