Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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es ist eine Angelegenheit, die speziell die Gesellen 
betraf. (Dass gerade bei den Messerern die Frage 
nach der Frauenarbeit aufkommt, hängt natürlich da- 
mit zusammen, dass die Messerer weniger Schmiede 
waren und viel leichtere Nebenarbeit mit in ihr Fach 
schlug.) Soll es erlaubt sein, dass ein hausmaid die ge- 
leimbden scheiden (981 und 987) machen und messer an 
dem stock alles nach vollbrachter irer hausarbeit aus- 
bereiten mechte? Auf diese Rundfrage des Rates haben 
bis in 20 Meister beim Rate um Zulassung suppliziert 
und gebeten, während etliche (!) andere Meister „samt 
den (!) gesellen in grosser zahl (!!) widerfechten und 
ursach, warum solches nicht gut sei, angezeigt haben. 
Die — ja auch amtlich betonte — starke Beteiligung 
der Gesellen an der ablehnenden Antwort beweist ihr 
besonderes persönliches Interesse daran. Es war für 
sie eine Art Lohnfrage, und sie mussten in der „Haus- 
maid“ eine unwillkommene Konkurrentin sehen, da 
sie ja nicht auf Zeit, sondern auf geleistete Arbeit an- 
gestellt und bezahlt wurden. Wir haben also ver- 
wandte Vorgänge bei den Messerern, wie wir sie oben 
bei dem Plattnerhand werk schon beobachten konnten. 
Die Gesellen, mit Unterstützung von etlichen Meistern, 
dringen durch, und der Rat verbietet, „dass eine Maid 
mehr arbeitet als: das Gesetz vorher zugibt“, Das 
lässt sich so verstehen, dass er in engsten Grenzen 
eine Heranziehung der „Hausmaiden“ zu industriellen 
Arbeiten zugestand, oder aber, dass diese Mädchen 
tatsächlich nur Hausarbeit verrichten durften. Jeden- 
falls war von nun an eine gewohnheitsmässige Be- 
schäftigung der „Maid“ im gewerblichen Betriebe des 
Dienstherrn ungesetzlich. Als letzter dieser „sozialen 
Verlässe“ wäre noch der in anderm Zusammenhang 
behandelte Verlass vom 16. XI. 1529 (1733) zu nennen,
	        
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