Inhaltsverzeichnis: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

hat jedoch infoferne wenig Bedeutung für das Merkantik Friedens: 
and Schiedsgericht, als hier nur Handelsfachen in $rage Fommen, 
5er welchen die Sormvorfchrift der Gerichtsordnung nicht befteht 
gem, Art. ZIC mit 277 des Handelsgefegbuches. !) 
Su ermähnen wäre fchlieglich noch hinfichtlich der Befeßung 
des IMerkantil-Sriedens: und Schiedsgerichts die Allerh. Merord- 
numg vom 21. Juli 1892;°) hiernach erfolgt die Ernennung der 
Marfktvorfteher hr Aürnberg zu Afjefforen Ddiefes Gerichts auf 
die Dauer ihrer Dienftleiftung als MNarktvorjteher. Die wegen Ab- 
lauf der Dienftesdanuer an dem BHandelsvorftand austretenden 
Marfktvorfteher verbleiben jedoch im Richteramte bis zur Ernen: 
ung der Nachfolger. 
Die Glanzzeiten des Merkantik Friedens: und Schiedsgerichts 
nd mu vorbei, da die richterliche Thüätigfeit auf ein fehr be- 
<heidenes Maß herabgefett ift. Daß es wenig in Anfpruch ge: 
Aonımen wird, dasjergibt fich aus der Natur des Vermitthmngs- 
amtes von felbft, der gute Ville, einen beftehenden Streit gütig 
ichlichten 3u laffen, mung von vorneherein bei den Parteien, vor- 
handen fein, ein Swang vor dem Dermittlungsamt Recht zu 
tehmen, bezw. den Streit beilegen 3u laffen, befteht nicht; wenn 
in Dergleich nicht zu Stande kommt, dann ijft das Derfahren 
vor den Aerkantil- Friedens: und Schiedsgericht erledigt. Der 
Hauptgrund, warunı wenige Parteien fich dorthin wenden, dürfte 
jedoch darin liegen, daß es viel zu wenig bekamıt ijt. s bietet 
auch jeßt noch fo viele Dorteile für den Handelsftand; ein ein: 
raches und rafches Verfahren vor bewährten und erprobten Kauf- 
leuten, welche das Vertrauen des Handelsftandes genießen, und 
für Uhnparteilichfeit bürgen, die Atöglichfeit Prozeije zu vermeiden 
und weitere Streitigkeiten, umd nicht zum mindeften der Umftand, 
daß das Derfahren gänzlich Foftenlos it, lajffen das fernere Be: 
itehen diefes Ynftituts als wünfchenswert erfcbeinen. 
!) cf. audp Notive zum Entwurf eines Sefebes zur Ausführung der 
E.=P.=©. und K.=-0), 
?) YSuftiz.-2limn=231. 1892,
	        
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