Volltext: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

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Steuer beftehen blieb, von den Marktvorftchern entrichtet. Wenn 
die „Lofung“ wieder herabgefett würde, follte Frau Halbachin 
die Stener felbfit übernehmen, dafür aber 5%0 von dem erwähnten 
ReftFauffchilling befonmen. Das leßtere trat 1716 ein. !) 
Wegen Ddiefer rücftändigen Kauffumme entftanden in der 
folge lanqdauernde Streitigkeiten zwifchen den Marktvorftebern 
ınd den Banchieri. 
Sur Heimzahlung diefer Summe hatten die AMNarktvorfteher 
7000 fl. gefündigt von einem der Stadt aus dent Banco ge- 
liehenen Kapital zu 10000 fl. Die Banchieri beftritten das Recht 
der Marktvorfteher über das Banco- Avanzo zu Ddisponieren 
‘"Avanzo war die Einnahme des Banco aus den erhobenen Ge: 
bühren); es fei überhaupt nicht ermiejen, ob Ddiejes Haus von 
den Marktvorftehern oder für Rechnung des Banco gekauft jet. 
3n einem Bericht feitens des damaligen Banchieri Hans Heinrich 
Rufje wurde der Morfchlag gemacht, weil fich Die Leute fchon 
‚ange befichwert hatten, daß fie wegen Abgang der Dächlein auf 
dem Berrenmarkt in Regen und Schnee ftehen müffen und Feine 
Retirade hätten, es follte das Hallbach’Iche Haus der Kaufmann 
“haft zum Beften von dem Banco behalten und der Cemnnen 
'ammt den beiden Gewölben zu einer Kaufmannsbörje einge: 
richtet werden, während den Marktvorftehern das Hintergewölb 
zur retirade überfaffen würde. Zugleich wurde daran erinnert, 
daß die Marfktvorfteher noch immer rücktändig feien nit einem 
jeinerzeit aus dem Banco entlehnten Betrag von 5000 fl. *) 
Durch. Ratsverlaß vom 12. Septentber 1724 3) wurde diefer 
Streit teilweije beizulegen verfucht, indem bejtinmt wurde, es 
iollte das der Stadt vorgeftrecte Kapital ferner bei dem Lofungs- 
amt (der ftädtijchen Steuerfaffe) verzinslich bleiben, für die rück- 
tändigen Gewölbzinfen follten die angebotenen 1000 fl. dem 
Banco genügen, hingegen den Hallbach’fchen Erben von dem 
Banco-Avanzo der Reftkauffchilling und Die rückjtändigen In- 
‚ereffen bezahlt werden. Dafür follte diefes Haus und Ddeffen 
') 3m Archiv: „Markthausbuch am Herrn Mark.“ 
°, cf. Bierüber im Act: Banco Publico betreffend. 
3} Mhaedruckt bei Dofchinaer. BZeilaae LXIV.
	        
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