Volltext: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

Ungar’s am BHerrenmarft befand, pflegten die Großkauflente 31: 
Jammenzufommen und dies läßt auf das Beftehen einer gewiffen 
Drganifation der Kaufleute fchließen. 
Su diefem Gewölblein haben die Älteften am Markt am 
1, lat 1563_im gleichen Haufe noch einen zweiten Laden dazu 
gemietet und aus den beiden einen einzigen herftellen lajffen.!) Das 
Elöclein wurde Bourfe: Glöcklein genannt. (Diefe Bezeichnung 
ändet fich außer bei Roth mehrfach, 3. 3. in Müllers Annalen, 
und in einer Handichrift der Stadtbibliother Amb. 2. Ro. 20, wo 
von der „Pörfchordnung“ die Rede il.) 
Da die Gebote der Marktordmnung wenig befolgt wurden, 
o hat der Rat auf Bitten von Wolf Kern, unterfchrieben von 
30 Kaufleuten, anı 22, Yanuar „1562. den älteften Handelsleuten 
am 2Marft zwei Herrn vom Rat zugeordnet, „die fie in fürfallen: 
den Mengen und gebrechen jedesmal zu hilf und rat nemen 
'ollen“, Martin Pfinzing und Hanns Welfer. Entfprechend dem 
Dorfchlag Ddiefer beiden „Deputierten des Rates“ und nach Be: 
iprechung mit den Ältejten HBandelsleuten wurde die „andere AWMarck- 
ardnung“oberherrlich dekretirt und publicirt amı 53.2ärz 1562.7) Die- 
‚elbe enthielt zum Teile {chärfere Beftimmumigen für den Nbertretungs: 
fall, und Abänderungen hinfichtlich der Zeit des Marftabläntens, 3) 
Zn feßter Bezichung wurde Die Marktordnung mehrfach 
geändert in den Yahren 1574, 1585, 1586 und 15387. Zoch im 
Jahre 1803 wurde das Bourfeglöcklein geläutet. : 
Ant 1, Mai 1566 befchloffen die Älteften am Markt „irer 
nf am mar von Handelsleuten“ 3u Derwaltern der Aartkt: 
rdnung zu deputieren mit Cooptationsbefugnis, „damit irer jeder: 
jeit 5 find, die ob folcher [öblichen guten Mardordnung und dem: 
jenigen, was zu Xuß und Aufnam Dderfelben gereicht, gefreulich 
und fleißig halten.“ *) Die erften „Marfktherrn“ waren: 1DoIlf 
Kern, $ranz Schleicher, AMaguns Dilherr, Kafpar Zteumayr und 
Sorenz Spenaler. 
') I. Marfktbuch S. 26. 
‘) I. Marfktbuch S. 14. 
3 ef, Ehrenberg a. a. ©, S, 84. 
*) I. Markibuch S. 42.
	        
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