nach die vergebung der ffinden. 338
Darum̃ die weil die meinung vnd lehr Ostandri —X ch
vnd vnrecht ist. Vnd den gewissen schedlich / ist fie zůmei⸗
den vnd zůverwersfen. Wie aber das neww leben. Vnd ver
neurung / in einem newgeboren sey die gerechtigkeit oder
rechtfertigung / wirdt vberflüssig in vnseren kirchen er⸗
kleret vnd endeckt.
Es ist ein ander ding / das die Person Joseph für Got
angenem ist/ das ist / versünet vnd Gott gefellig/ ist auch
ein ander ding die keüschheit Joseph / dañ es gefelt die per
son Josephs / durch die barmhertzigkeit / von wegen des
verbeysen Herrn / im glauben vnd vmb sonst / hernach ist
auch die keüschheit in Joseph ein tugent von Gott dem
Herrn in jm wonendt gegeben vnd angezündet / vnnd
sein gehorsam vnd vnterthenigkeit ja new leben / wirdt
genent die gerechtigkeit / dañ es ist ein anfang des gesetz /
in dem / welche gefelt von wegen des mittlers Chꝛristi / wie
inm. Petri am clerlich angezeigt ist. Opffert Geist⸗
liche Opffer / die Got wolgefallen / durch Jesum Cheistũ.
FJedoch war die keüschheis vnd ander gehorsam in Jos⸗
eph nicht die gerechtigkeit / von welcher wegen / die Per⸗
son gerecht war / oder het koͤñen für das gericht vnnd vr⸗
cheil Gottes gestelt werden. Disen fürschlag des Ofan⸗
drischen sententz vnnd vnserer kirchen meinung haben
wir derhalben gehandelt vñerzelt / auf dz doleychter vñ
mehr die fürnemsten stuck des oder dises zancks gesehen
vnd vernom̃en mochten werden / vnd das man auch ver
sthehe vnd wisse / warumb wir die meinung des Osian⸗
ders verwerffen vnd verdafsen. IJ
KRan auch zůgleich geurteilt vnderkent werden / das
es nicht ein kampff sey / der allein in worten stehe / sonder
ein solcher zanck vnnd streit / der in grossen wichtigen
bendeln sey / vnd von der eigene Ehr vñ ampe vnser scug⸗
.