1600 Mk. haben, dann weil den Prozentberechnungen wohl die Ausgaben der Familie,
aber daneben nicht die Gesammtausgaben, sondern blos die Einkommen des Mannes
zu Grunde liegen. Da aber Gesammteinnahmen und Gesammtausgaben nicht sehr
differiren, das Einkommen aus anderen Quellen als aus denen des Familienober⸗
hauptes nicht sehr ins Gewicht fällt — auch ein erheblicher Unterschied zu unserer
Erhebung — so wollen wir diese Zahlen heranziehen, da diese zeitlich nicht so sehr
von unseren abweichen wie die anderen. Bei dem einzigen Budget unter 1500 Mk.
haben wir 50,6 Proz. der Gesammteinnahmen für Deckung der Ausgaben für
Stillung des Hungers und Durstes; bei den 4 Haushaltungsrechnungen mit
berechnetem Jahreseinkommen von 1620 Mk. machen diese Ausgaben 46,8, 38,6,
15,6. 56,8 Proz. des Jahreseinkommens des Mannes, bei 1674 Mtk. Gesammt—
einnahme 48,1 Proz., bei 1692 Mk. 55,8 Proz., bei 1772 Mk. 40 Pfg. 47,6
Proz. bei 1776 Mk. 63,7 Proz., bei 1800 Mk. 44,6 Proz., bei 1890 Me.
46,7 Mk., bei 2003 Mk. 40 Pfg. 47,2 Proz., bei 2387 Mk. 82 Pfg. 46,5
Proz., bei 2400 Mk. 56,50 Proz., bei 2496 Mk. 48,1 Proz. des Einkommens
des Mannes; somit ergibt sich auch hier die Erscheinung eines höheren Prozent—
satzes dieser Ausgaben bei höheren Einnahmen.
Bei Massenbeobachtungen dieser Art haben sich freilich große Gesetzmäßig—
keiten hochinteressanter Art ergeben, so z. B. bei der berühmten Untersuchung von
Laspeyres, der im Jahre 1863 40,800 Hamburger Haushaltungsbudgets unter—
suchte und dabei fand, daß bei Familien mit einem Einkommen von
600 Mk. für die Ernährung 67,0 Vroz.
900 227
1500 7
3000 C
4500 242
14400 1.7
6
derselben ausgegeben wurden.
Aus den berühmten Erhebungen des Franzosen Le Play hatte E. Engel in
der Zeitschrift des k. sächsischen statistischen Bureaus die Folgerung gezogen, daß
der Ausgabenantheil für die gesammte Ernährung mit dem Steigen des Einkommens
regelmäßig falle. Er stellte aus dem zu jener Zeit vorliegendem Materiale die
folgende Tabelle zusammen:
Wenn das gesammte so nehmen die Aus—
Jahreseinkommen gaben für Nahrung
»iner Familie beträgt davon in Anspruch
160 Mk. 72,96 Proz.
2408, 71148
3201 70,11
t008 38.85
1808 37,70
3608 36,65
640 35,69
720 , 64,81
800 64,00
880 63,25
9608, 62,55
10408, 61,90
11205 61,30
1200, 60,75
128008 60. 25
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