Volltext: Haushalts-Rechnungen Nürnberger Arbeiter

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iehmen, daß die Frauenarbeit meist nur dort ergänzend einzutreten hat, wo der 
Mann seinem Berufe nicht ordnungsgemäß nachgeht, wo er seine Pflichien gegen die 
Familie verabsäumt; ein solcher Vorwurf trifft, wie die Einnahmenstatistik und später 
deutlich auch die Ausgabenstatistik nachweisen wird, keinen der Familienväter, von denen 
hier die Haushaltungsrechnung verarbeitet vorliegt. Gerade die vorliegende Arbeit 
beweist, wie utopisch der Plan ist, das Verbot der Lohnarbeit der verheiratheten 
Frauen durchzuführen. Sicherlich wäre es so mancher Familie, dem Nachwuchs 
vor Allem überaus förderlich, wenn sich die Frau mehr dem Hauswesen widmen 
könnte, wenn die Kinder unter ihrer ständigen Aufsicht aufwachsen könnten. Dieses 
Ziel muß aber indirekt erstrebt werden durch die Oeffnung aller Möglichkeiten 
für die Arbeiter, sich bessere Einkommensverhältnisse zu erringen: Eine gesetzliche 
Verkürzung der Arbeitszeit, eine derartige Bezahlung aller direkten und indirekten 
Staats- und Gemeindearbeiter, die eine Erhaltung der Familie ohne irgendwelchen 
Nebenerwerb der Männer und der Familienmitglieder ermöglicht, also die Erfüllung 
eines Theiles des Versprechens von der Ausgestaltung der Staatsbetriebe zu Muster⸗ 
— 
indirekten Steuern durch eine progressive Einkommensteuer. Auf diesen Grundlagen 
werden die Arbeiter Alles thun, um menschenwürdige Löhne zu erringen, um mit 
ihren Löhnen die ganze Familie zu erhalten, um ihre Frauen aus der Lohn— 
sklaverei zu befreien, so daß ihren Kindern bessere Erziehung und Aufsicht zu Theil 
werden kann, um ihr eigenes Heim angenehmer und freundlicher zu gestalten. 
Von Nichts sind wir aber weiter entfernt als von einer Politik, die die einzig 
wirksamen Mittel zur Verdrängung der Frau aus der Fabrik den Arbeitern in 
die Hand geben würde. 
Betrachten wir aber noch im Einzelnen den Antheil des Lohneinkommens 
der Frau an dem Gesammteinkommen, so finden wir je einen Fall, wo die Frau 
je 41,0, 37,72, 27, 22,82 Proz., dann je 5 Fälle, wo sie 10 — 15 und 18 bis 
20 Proz., 3 Fälle, wo sie 5—10 und 9, wo sie bis 5 Proz. zu den Gesammt—⸗ 
einnahmen beigetragen haben, ferner einen Fall, wo das Lohneinkommen 
des Mannes von dem der Frau nicht zu scheiden ist, und blos 11 Fälle, wo ein 
direktes Lohneinkommen der Frau nicht nachweisbar ist. Doch steckt viel Frauen— 
erwerbsarbeit auch in den „anderen Einnahmen“, so vor Allem in den so häufig 
bvorkommenden Posten Aftermiethe, Kostgänger, Kostkind u. dgl.; auch bei der 
elbstständigen Arbeit nach Feierabend dürfte nicht immer die Mitwirkung der 
Frau und vielleicht der Kinder entbehrt worden sein. 
Mehr wie die Hälfte der Fälle überhaupt und weit mehr als die Hälfte 
der Haushaltungsrechnungen der Verheiratheten haben wesentliche Einnahmen aus 
Aftermiethe u. dgl. Diese Einnahmen beweisen, wie schwierig es ist, das 
Wohnungsbedürfniß zu befriedigen, wie der Zwang vorliegt, größere Wohnungen 
zu nehmen, weil kleinere fehlen, weil sie relativ theurer sind, weil man nur durch 
Abvermiethen, durch Aufnahme familienfremder Personen in die Haushaltung, was 
eine Herabdrückung der Lebenshaltung zur Folge hat, seine Existenz fristen, sein 
Wohnungsbedürfniß befriedigen kann. Im Einzelnen ist die Zusammensetzung der 
„anderen Einnahmen“ bei der detaillirten Betrachtung der gesammten Einnahmen 
der Haushaltungsrechnungen klar gestellt worden, sie spricht für sich, sie ist ein 
Beweis für das völlige Ungenügen der Löhne der Männer zur Erhaltung einer 
Familie. 
Das nicht erhebliche Uebersteigen der Summe aller Ausgaben über die 
Summe aller Einnahmen wird in der Regel als Maaßstab für die Richtigkeit der 
Haushaltungsrechnungen betrachtet, diesem Beurtheilungsmomente genügen unsere 
Haushaltungsrechnungen im Wesentlichen; wo dies nicht der Fall war, erklären
	        
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