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Beruf Gesammtein-Hiervon Lohneinnahme — andere
kommen des Mannes! der Frau Einnahmen
Schreiner .
Paler. ..
Metalldrücker
Stukkaturer.
Lackirer ..
S„chreiner .
daglöhner
2.
188721
76038
174513834
153234
1581,70
1464,04
913183
67,61
64,22
18,67
2945
6887
7188
81467
rozen:
3. 93
rozent
18,46
35,78
4,14
1719
55
62
126 86
1617
8,51
21
8
Es ergibt sich somit in dieser Gruppe in den Gesammteinnahmen ein Antheil
des Lohneinkommens des Mannes von 75,65 Proz., der Frau von 9,09 Proz.,
somit des Ehepaares von 84,74, so daß 15,26 Proz. der Einnahmen auf andere
Zuellen zurückzuführen sind. Bei keinem Gliede dieser Gruppe beruht das
gesammte Einkommen auf dem Lohneinkommen des Mannes, blos in einem Falle
auf dem Lohneinkommen des Ehepaares und blos in einem weiteren Falle hat
die Frau durch ein Lohneinkommen zu den Gesammteinnahmen nicht beizutragen
gehabt. Die ergänzenden Einnahmen sind auf folgende Quellen zurückzuführen:
Bei dem ersten Schreiner 12,566 Proz. der Einnahmen auf Zahlung des in Kost
und Logis bei demselben wohnenden Schwiegervaters, 1,78 Proz. auf Verkauf
don Gegenständen, 1,80 Proz. auf Krankengeld und 2,82 Proz. auf andere Ein⸗
nahmen; bei dem Maler 20,38 Proz. für Aftermiethe und Kostgänger (Schwestern),
7 Proz. auf selbstständige Arbeit nach Feierabend, 8,11 Proz. auf bezogenes
Krankengeld, 0,84 Proz. auf ein Geschenk; bei dem Metalldrücker 0,18 Proz.
auf Aftermiethe, 2,37 Proz. auf Krankengeld, 1 Proz. auf Entbindungsgeld,
OD,64 Proz. auf Geschenke und dergl.; bei dem Lackirer machten 20,4 Proz. der
Gesammteinnahmen Kostgängerei und Wäsche, 6,6 Proz. Krankengeld, 7,87 Proz.
Entschädigungen für mannigfaltige Verwaltungsgeschäfte in Krankenkassenund Vereinen,
Entschädigung für Referate und dergl.,, 0,64 Proz. Gewinne aus; bei dem zweiten
Schreiner kommt ein Darlehen mit 0,69 Proz., ein Geschenk mit 1,08 Proz.,
Krankengeld mit 8,27 Proz., der Verkauf eines Gegenstandes mit 0,08 Proz. in
Betracht; bei dem Taglöhner vertheilen sich die nicht als Lohneinkommen des
Mannes und der Frau zu betrachtenden Einnahmen auf Zeugengebühr (0,18 Proz.),
zuf ein Geschenk (0,88 Proz.) und auf Trinkgeld (0,83 Proz.)
Auch bei der nun folgenden Gruppe, den aus vier Köpfen — Mann, Frau
und zwei Kindern — bestehenden Haushaltungen findet sich kein aus der Kinder⸗
arbeit stammender Zuschuß zu den Gesammteinnahmen, was schon aus dem Umstande
erklärlich ist, daß blos 5 Kinder 6—8 Jahre alt, alle übrigen jünger sind. Der
Verdienft der Frauen spielt eine sehr große Rolle, blos drei Frauen haben kein
Lohneinkommen und blos eine dieser Arbeiterfamilien konnte auf andere Einnahmen
als auf die des Lohneinkommens von Mann und Frau verzichten. Diese Gruppe
hietet in ihrer Einnahmenvertheilung das folgende Bild:
Beruf
Gesammtein⸗Hiervon Lohneinkommen
nahme des Mannes der Frau
andere
Einnahmen
Vorarbeiter ..
Drechsler. ..
Lebküchner ..
Holzbildhauer.
PVinselmacher
Vt.
—E
1866.04
1737 08
1712 04
162726
Rent
zu3
8785
66,78
1281
—
IArnzent Prozent
19,51 9,12
41,00 1,15
12,0 21,28
27,00 0,49
5357
rentirers.