Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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& 80. damit dann aud diß alles in defto gleihmäfliger 
würklichfeit und Haltung gebracht und vohnzogen werde, {0 
haben wir ferner mit gemeinen ftänden eineS offenen man- 
dafs  derwegen in daZ reich ausSzufünden und unverlängt 
nad) dato diefe® reidhS-tag3 abfchied anzufhlagen verglichen: 
jeben, ordnen und wollen darbeneben, daß ein jede oberfeit 
in ihren fürftenthumen, landen, {tädten, flecfen,, anıpten und 
gebieten innerhalb dreyer monaten nach dato diefes ab{dhiedS 
die handwerks:meifter und gefellen befchicfen, ihnen den in: 
haft diefe8 unfer3 und des heil. reich befhluß fürhalten, 
daß auch denfelben ftät, fejt und unverbrüchlih nachgefeßt, 
fe mit allem ernit vermahnen und anhalten, die Üüberfahrer 
und verbredher aber mit gebührlicher thırrn- oder anderer 
itraf vermög obgemeldter allhie im adt und vierzigjten jahr 
reformierter policey-orduung und darauf folgenden reichs- 
abjchied, auch nad) gelegenheit eineS jeden orts, alt herkomen 
und aewohnbheit ernfitlidh volfahren Toll. 
5. Reichsabjchied von 1566. 
(MA. a. OD. S. 238, 239.) 
8 177. ferner haben wir uns mit OHurfürften, fürften 
und ftänden, auch den räthen und botfchaften erinnert, daß 
bwol im acht und vierzigften jar ein heiljame policey-ordnung 
Bedächtlich verglichen und in reich außgekündt, in deren 
unter anderm wolbedächtliH von wegen der gefchenkten 
handwerk verjehung gefhehen, auch verfchienenes neun und 
finfzigften jahr? diefelbige mandata renovirt, erneuert und 
deßwegen weiter Heiljame gute ordnung aufgefeßt und aber 
jolchem nicht allenthalben, wie fi gebührt, nacdhgefebt, Da- 
Surch gemeinen HandwerkS-leuten felbft nachtheiliger {Hhaden 
entftanden: demnach feben und gebieten wir hiermit ernftlich, 
daß alles was hiebevor angeregten gefhenkften handwerk halben 
beichloffen, ftatuirt und ing reich außgefündt durch Hurfürften, 
S5Scehoenlant, Sociale Kämpfe. 5
	        
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