Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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Hätten fie gehöhnt, fie fragten nichts nad) dem NugfeOHreiber. 
Die Meifter bitten, ec8 bei dem alten ordentliden Lohne 
bewenden zu laffen. 
Der Kampf, der hier geführt wird, enthüllt den focialen 
Segenjaß zwijhen Meiltern und SGefellen mit aller Deut- 
(ifeit?0. 
Die fortfchreitende Entartung des Handwerks läßt fi 
feftiteNen durch die fortjchreitende Verengung der Bahn zum 
Meifterrecht, wie fie von Sahrzehnt zu Yahrzehnt in zahl- 
veichen Dekreten die Nürnberger Gefelenordnungen aufweifen. 
Eine ganze Kette von Hindernifjen und Chikanen verlegte 
den Gefellen, die nicht Meiftersföhne waren oder eines Meifters 
Wittib 521 chelichten, den Weg. Wer Meifter werden will, 
muß viele Sahre warten, ehe er fiH zum Meifterftück cin- 
Ihreiben laffen kann, er muß bei einer gewiffen Zahl von 
Nürnberger Meiftern eine beftimmte Anzahl Jahre gearbeitet 
haben. Bisweilen unterbricht das Wandern, zu dem Der 
Sefell fo leicht gezwungen werden kann, die Mutjahre, und 
ar fann wieder von vorn beginnen??? Vor dem Meifterftüc 
darf der Sefell nicht Heiraten??*, Bei den Heftleinmadhern 
darf der Gefell aut Verlag vom 9. Oktober 1618 erft hei- 
raten, wenn er 12 Sahre auf dem Handwerk ununterbrochen 
gearbeitet hat; wer dagegen verftößt, wird „vom handwerk 
ganz abgefchaffet und nit mehr darauf gefördert“ 24 Dei 
den Badern muß der Gefell ein Vierteljahr feiern, wenn er 
Meifter werden wills, er bei den Bortenwirkern, ehe 
er Bürger und Meifter wird, heiratet, wird im Handwerk 
nicht mehr gefördert. Und dabei werden der Sefellen- und 
MMeifterjahre immer mehr; bei den Bortenwirkern 3. SD. muß 
der Gefell vier Yahre in Nürnberg arbeiten, „ehe er zu den 
meiiter {tücfen aelanaet “82°. Der Schneidergefell muß ein
	        
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