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Bühl, Bamberg, in den Faiferliden SErblanden fehre fidh
niemand an den 1566er ReihzZabfchied. Bei uns aber, Jagen
fie, „ift e& fo weit gefommen, daß ung die gefellen fcOdeuen
und nit mehr herein zu un3 wollen. € ift auch zu beforgen, das
unfere gefellen, die wir jeßo hie haben, einer nach dem andern
auf ften und hin weg ziehen.” Kamen Nürnberger Meifter
nach auswärts, Jo gerieten fie oft in böfe Händel mit den
fremden Gefellen. Sie wurden gefchmäbht, verhöhnt und an-
gegriffen, wie e$ 3. 5. einen Kürnberger Kannengießermeifter in
Frankfurt a. M. gar übel erging !??2. Die Supplikation wird
ebenfo, wie ein SGefuch das Sattlerhandwerks abgelehnt!
Die Nürnberger GejeNenfhHaft felbft geriet in tiefe Auf-
cegung. Die Herberge, die Umfrage, die Zufammenfunft
fehlten, Die HandwerkZuerhältniffe kamen in Arge Mirynis.
Der Arbeitsnachweiz wicelte fich nur fOhwerfällig und mühe-
voll ab, das Gefühl der Zufammengehörigkeit und der Standes-
ehre mußten leiden, da die Einen hierhin, die Andern dorthin
zerftreut waren, Die Zuwandernden unter fahrendem Volk
Halt und Selbjtbewußtfein verloren. So mandjer verkam
auf der Landjiraße, geriet unter die Koner und Landfahrer,
wenn er nicht ein Stüc Geld auf den Lauf nahm und al
Rriegsmann Spieß und Schladhtfhwert trug. Draußen
ward ihnen Die Arbeitagelegenheit gefperrt. Weil fie ohne
Schenken waren, wurden fie von der Sefellen]haft in Eger,
München, Landshut und in Mähren nicht gefördert. Augsburg
und Nürnberg, wo die Mandate achalten wurden. maren eben
unredlidh geworden 194.
Sin Streiflicht auf das damalige Leben und Treiben
der GSefellenfhaft wirft ein Rataverlaß vom 14. Mai
156919, Den Handwerkagejellen wird darin verboten, an
den Sonn- und Feiertagen nach der Predigt oder Jonft an
dem gewöhnliden Plas auf dem Markt die Leute zu be-
(äftiaen, auch weder bei Tag noch bei Nacht mit Zrommeln,