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fworen und die andern Hätten angelobt, daß fe zufrieden
jein, feine weitere Unruhe anjtiften, die Meijter und ihr SGe-
finde nicht jtören, hindern, noch auftreiben, fondern fih der
RKeichsSpolizeiorduung gemäß halten wollten. Trogdem Hätten
die Handwerksmeifter geklagt, daß ihr SGefinde und ihre Lehr-
jungen allenthalben aufgetrieben und fie unredlich gefcholten
mürden. E83 ift deshalb, heißt es in dem Schreiben, unferes
Erachtens ganz befchwerlich, wenn vier oder fünf mutwillige
Sejellen wider fold) offenes Heichserkenntnis und in eigner
jo ungerecdhter Sache wider Eid und Zufjagen fo viel Beifall
haben, daß fie Bermögen und Macht befigen follen, die
Uhnfern unredlich zu fOelten und ihr Gefind und Lehr:
finaben auf: und umzutreiben und ihnen fo merklichen
Schaden zuzufügen. Die Nürnberger Jollten ihr Gürtler-
handvert veranlafjen, fih an Ddiejem Treiben nicht zu be-
teiligen.
An 6. März 1563 vernimmt der Mürnberger Iiat die
Gürtlermeifter. Dieje kannten den Streit, erklärten aber,
daß fie fi) nicht darum Kümmerten und die Straßburger
Sefellen nicht am Arbeiten hHinderten. Aber, heißt eS dann
im Protokoll, die Klage der Straßburger Meifter gegen uns
mag wohl daher rühren, daß die Gejellen fich diefer Schmad)-
jachen annehmen. Denn wenn fremde SGefellen hierher ge-
langen, fo Haben die hiefigen Örtengefellen (die Vorftände
des Gejellenverbandes) die Zufchik. Wen fie hindern oder
fördern, ift den Meifjtern verborgen, dieweil fie denn Heute
hier, morgen anderswo in Arbeit find. Übrigens hätten die
Nürnberger Meilter erfahren, daß die Meilter zu Straßburg
den Streit angehoben hätten, da von ihnen die Gejellen zu-
erit in Verruf gethan worden wären. Deshalb jeien etliche
Sefellen aufgeltanden und hätten fih in Speier mit Arbeit
eingelaffen. Dorthin habe man von Straßburg gefmOrieben,
der Speirer Rat folle die Gefellen aefänalich einziehen. Das