Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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der SGefellenverbände ausgefprochen hatten, folgt der andern, 
die Handwerke bheftürmen mit dringenden Bitten den ehr- 
baren Rat um Zulaffung der Schenke. So fdOhreiben die 
Meifter des Beutler- und Nejtlerhandwerks, fünf gejdhworne 
und acht andere am 17. Muguft 1553: 
Wir befinden, dieweil man den Sefellen ihre alte, lang hergebrachte 
Handwerksgewohnheit und Brauch abgeftellt Hat, daß alfo alle fremden 
Sefellen, fo zuvor in diefe Stadt vor andern Städten Luft zu wandern 
zehabt, jegund fih deß entäußern um der Urfach willen, weil in der 
Faifer., und Kfönigl. Majeftät Ländern, Städten, Sleden und Gebieten 
das erlafiene Verbot nicht gehalten wird, fondern die Gejellen einander 
wiederum fchenfen, vertrinfen, umfchiden wie zuvor. Und ift alfo da- 
hin gefonımen, daß wir Meifter Hier auf dem ganzen Handwerk über 
Neben oder acht SGefellen nicht haben, da wir doch zuvor bis an die 
vierzig oder fünfzig SGefellen außer den Lehrjungen hier gefördert 
haben, was nun dem Handwerk merkliden Schaden und Nachteil bringt, 
daß e8 in großes Verderbhen und Abnehmen kommt. Denn wenn jeßt 
glei fremde oder Hiefige Kaufleute Kämen, die unfer Handwerk brauchten 
und einzukaufen begehrten, fo fönnen wir fie nicht mehr wie zuv0r 
fördern. € wird alfo unfer Handwerfsgemerbe fich hHinmegziehen und 
in andere Orte und Städte, wo man die Gefellen haben kann, ver: 
tragen werden. Wir bitten unfre Keben Herrn in aller Unterthänig- 
feit auSs dringenden Gründen flehHentlidh, uns wiederum nach altem 
Herkommen mit Handwerks-Ordnung- und Brauch qnädig und günftig 
zu bedenken, damit wir uns in diefen fhweren Zeiten defto ftattlicher 
unfere Nahrung und auch des Handmerfs uk und Frommen hier er- 
halten Fönnen. 
Sin anderes bedeutendes Handwerk, das der Sürtler, 
ichreibt in feiner Supplif vom 14. Auguft 1553, nachdem 
es berichtet, daß ein Nürnberger Junggefell von den Sürtler- 
gefellen in Erfurt wegen der Abftellung der Schenken in 
Nürnberg nicht mehr gefördert worden jei, bis er eine Strafe 
Habe über fih ergehen Iafien: Die Gefellen zu Erfurt haben 
fi endgültig vernehmen lafjen, daß fie Feinen Sefellen, noch 
Zungen von Nürnberg bei fihH fördern, noch zur Arbeit zu- 
lafen oder für redlich hakten mollen, e& märe denn zuvor die
	        
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