Objekt: Nürnberg

Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit 
Hinsichtlich der Einzelheiten sei auf den Geschäftsbericht der Hauptstelle für Jugend— 
fürsorge für 1917 verwiesen. 
Verein Jugendhort. Der Verein unterhielt im Berichtsjahre 9 (8) Knabenhorte, 
für welche in 9 (8) Schulhäusern je ein Zimmer, einschließlich Reinigungs- und Beheizungs— 
kosten, unentgeltlich zur Verfügung gestellt war. Die Horte wurden von 559 (488) Knaben 
besucht. 
Säuglings- und Kleinkinderfürsorge. Am 19. März wurde die 8. Mutter—- 
beratungsstelle, Grünstraße 6, eröffnet. Infolge Verlegung des städtischen Milch— 
versorgungsamtes nach Rothenburger Straße 12 siedelte die dortige Mutterberatungsstelle V 
nach Adam-Klein-Straße 22 über. In Stelle VIl, Humboldtplatz 4, wurde wegen des 
großen Andranges eine weitere Sprechstunde notwendig. 
Das Streben nach eine Minderung der Säuglingssterblichkeit in den 
ersten Tagen und Wochen nach der Geburt machte es notwendig, möglichst viele Mütter 
gleich in den ersten Tagen nach der Niederkunft durch die Schwestern oder Helferinnen 
besuchen zu lassen. Der Magistrat stellte deshalb auf Kosten der Kriegsfürsorge weitere 2 
Säuglingspflegerinnen an. Sämtliche hiesige Krankenkassen wurden ersucht, nur dann 
Stillgelder an die Mütter zu zahlen, wenn diese die Mutterberatungsstellen besuchten. 
Die allgemeine Ortskrankenkasse hatte schon länger so verfahren. 
Den Arzten der Mutterberatungsstellen wurde aus Billigkeitsrücksichten mit 
Wirkung vom 1. Oktober an im allgemeinen die gleiche Vergütung gewährt wie den städtischen 
Kostkinderärzten, jedoch unter Berücksichtigung der Sprechstundenzahl. Hiernach wurde den 
5 Arzten mit wöchentlich je 2 Sprechstunden jährlich je 800 6 und den 3 Arzten mit 
wöchentlich je 3 Sprechstunden jährlich je 1000 M bewilligt. 
Der Abgabepreis für die Säuglingsmilch erfuhr verschiedene Steigerungen. 
Ab 1. März kostete 11 Ziegelsteiner Milch statt bisher 30 J 82 B, 11 Kur- und Kinder— 
milch GSchwahn'sche Milch) statt bisher 42 4 44 4 und bei Abgabe in Viertelliterflaschen 
statt bisher 53 H nunmehr 54 . Der Preis für 41 wurde für die Abnehmerinnen zum 
Vollpreis auf 14 — festgesetzt. Am 24. April wurde beschlossen, auch die Ziegelsteiner 
Vorzugsmilch in Viertelliterflaschen abzugeben und der städtischen Milchzentrale zu dem 
Zwecke einen Zuschlag von 10 à, also einen Abnahmepreis von 42 — prodl zu gewähren. 
Von den Abnehmern zum Vollpreis sollten 11 — für 1 gefordert werden. — Mit 1. Mai 
wurde der Preis für die Vorzugsmilch von 32 4 auf 34 — und mit 185. Oktober für die 
Schwahmn'sche Milch von 44 4 auf 60 4 pro l erhöht. Vom 12. November ab erhielten 
die Kinder im 1. und 2. Lebensjahr nur 41 Milch. Am 20. November wurde der Preis 
für 8/411 vollbezahlte Vorzugsmilch auf 30 3 und für 1 auf 10 — festgesetzt. Der bisher 
für 11 geforderte ermäßigte Preis für diese und für rohe Kur- und Kindermilch wurde 
nunmehr für 841 verlangt. Für halbe und Viertelliter wurde der seither ermäßigte Preis 
beibehalten. 
Die Versorgung der an Ernährungsstörungen leidenden Säuglinge mit Hafer— 
nährmitteln wurde meist durch die bisher vorgeschriebene Behandlung der Gesuche 
verzögert. Bei schwer erkrankten Säuglingen konnte dadurch Lebensgefahr eintreten. Das 
Lebensmittelamt gab deshalb am 22. Februar folgende Erleichterungen bekannt. In der 
Versorgung mit Hafermitteln sollen nicht nur, wie bisher, kranke und schwächliche Kinder 
bis zum vollendeten 6. Lebensjahre, sondern Kinder jeglichen Alters berücksichtigt werden; 
auch ist dazu nicht erst der Nachweis beizubringen, daß das Einkommen der Eltern 3000 M 
nicht übersteigt; diese Einschränkung wird aufgehoben. In dringenden Fällen dürfen die 
Mutterberatungsstellen ohne ärztliche Genehmigung Berechtigungsscheine (jede Mutterberatungs— 
stelle erhielt zunächst 200 Stück Krankenkarten) abgeben. Auf Grund weiterer Verfügung
	        
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